Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Schulverweigerer:
Bielefeld (ots)
Die Paderborner Amtsrichterin brauchte jeweils nur wenige Minuten, um nach der Anhörung der Parteien ihr Urteil zu sprechen: Eltern können zu Recht mit einem Bußgeld belegt werden, wenn sie ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Religiöse Überzeugungen und Glaubensinhalte haben dort ihre Grenzen, wo der staatliche Erziehungsauftrag tangiert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Sport- und Schwimmunterricht, um Theater und Tanz oder Sexualkunde handelt. Die Heranführung minderjähriger Staatsbürger an ein freiheitliches Gemeinwesen und die Ausbildung eines politischen und gesellschaftlichen Bewusstseins sind Aufgaben, die nicht allein dem Elternhaus vorbehalten sein dürfen. Die Abschottung zu unliebsamen Erziehungsinhalten verhindert die Ausprägung eigenverantwortlichen Denkens und begünstigt die Entstehung von Parallelgesellschaften. Das Paderborner Schulamt hat der freiheitlichen Grundidee durch die Beantragung von Bußgeldern gegen die Boykotteure entsprochen. Der Vorwurf, hier würden religiöse Überzeugungen verfolgt, ist haltlos. Wer dieses rechtliche Fundament in Frage stellen möchte, muss das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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