Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Kündigungen und Arbeitsgerichtsprozessen wegen Bagatellvergehen
Bielefeld (ots)
Von Wolfgang Schäffer Ob Frikadellen, Brötchen, Maultaschen oder Brotaufstrich - Kündigungen und entsprechende Arbeitsgerichtsprozesse wegen so genannter Bagatellvergehen haben zuletzt wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Dabei ist kaum zu glauben, dass die Arbeitnehmer plötzlich unehrlicher oder gar krimineller geworden sind. Wer hat nicht schon einmal einen Kuli, ein paar Büroklammern oder ein paar Schrauben mit nach Hause genommen? Wer konnte bei knurrendem Magen stets der Versuchung des »Mundraubs« widerstehen? Hätten alle diese Fälle gleich zur fristlosen Kündigung geführt, würden einige Betriebe längst leerstehen. Gleichwohl sollte den Arbeitgebern nicht generell unterstellt werden, die derzeitige Krisensituation der Wirtschaft auszunutzen, um sich schnell und ohne großen finanziellen Aufwand von älteren und damit oft teuren Beschäftigten trennen zu können. Die Kündigungen sind zweifellos so spektakulär wie umstritten - auf die gesamte Arbeitswelt gesehen handelt es sich um Einzelfälle. Diese Einzelfälle jedoch rücken die Arbeitgeberseite in ein sehr schlechtes Licht. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Und nicht zu vergessen: Jeder Prozess, der vor den ohnehin überlasteten Gerichten ausgefochten wird, kostet Geld. Unverständlich ist vor allem, dass die Arbeitgeber bei den missbilligten Handlungen ihrer Beschäftigten immer gleich zum härtesten Mittel, der fristlosen Kündigung, gegriffen haben. Auf ein klärendes Gespräch, eine mündliche Zurechtweisung oder eine schriftliche Abmahnung wurde verzichtet. Warum? Die Antwort liegt auf der Hand. Der Griff zur Bulette oder zum Brötchen hat bloß einen willkommenen Vorwand geliefert, einen unliebsam gewordenen Arbeitnehmer feuern zu können. So aber werden die Einzelfälle zum denkbar schlechten Signal: Die Unternehmenskultur geht den Bach runter. Sitte und Anstand geraten aufs Abstellgleis. Um an dieser Stelle nicht falsch verstanden zu werden: Diebstahl ist eine Straftat. Und da ist es prinzipiell egal, ob es um zehn Blatt Druckerpapier, den Kugelschreiber, das Brötchen, eine Scheibe Fleischwurst, die Winterreifen des Dienstwagens oder gar das angesparte Geld für die Weihnachtsfeier geht. Doch neben einem Anstellungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte immer auch ein Vertrauensverhältnis stehen. Letzteres ist im Gegensatz zum ersten zwar nicht juristisch, wohl aber moralisch bindend. So ist kaum anzunehmen, dass - wie im Fall der 58-jährigen Altenpflegerin aus Radolfzell - nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit sechs verbotenerweise eingepackte Maultaschen ein intaktes Arbeitsverhältnis derart belasten können, um eine fristlose Trennung zu begründen. Mit anderen Worten: Für den Rauswurf muss es ganz andere Gründe geben. Diese mögen in der Sache schwerwiegend sein, im Prozess durften sie keine Rolle spielen. So bleibt es dabei: Nicht nur bei der Kündigung, auch beim bestätigenden Urteil des Gerichts fehlt jede Verhältnismäßigkeit.
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