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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema "Mehrwertsteuer"

Bielefeld (ots)

Ärger mit dem Finanzamt gibt's nicht nur in
Deutschland. Der Europäische Gerichtshof musste bereits über 
Luxussteuern für mehr als 14 Meter lange Yachten auf Sardinien 
(untersagt) oder ein britisches Gesetz gegen Gewinnverschiebungen in 
Konzernen (ebenfalls verboten) entscheiden. Deutschland aber bleibt 
es vorbehalten, die Bratwurst vors höchste EU-Gericht zu tragen.
Wieder einmal geht es um die skurrile deutsche 
Mehrwertsteuerregelung, wonach Lebensmittel mit sieben und 
Dienstleistungen mit 19 Prozent zu besteuern sind. Die Wurst auf die 
Hand zählt zur ersten, die Wurst auf der Imbisstheke zur zweiten 
Kategorie. Wieso ein lebender Esel mit 19 Prozent, ein geschlachteter
aber mit sieben Prozent zu versteuern ist, bleibt das Geheimnis der 
Steuerbürokratie.
Geht es nach der Regierung, dann soll heute eine weitere Ausnahme 
beschlossen werden: die Ermäßigung der Steuer für Hotelübernachtungen
(sieben Prozent), nicht aber für das Hotelfrühstück (19 Prozent).
Einfachere, niedrigere und gerechtere Steuern hat uns die neue 
Regierung versprochen. Hoffentlich klappt's wenigstens bei der 
Mehrwertsteuer - mit Hilfe der Bratwurst und dem EU-Gericht.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original content of: Westfalen-Blatt, transmitted by news aktuell

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