Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum WLAN-Urteil
Bielefeld (ots)
Der Bundesgerichtshof hat salomonisch geurteilt: Wer drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) betreibt, muss diese vor dem Zugriff Krimineller schützen. Die Richter nehmen Privatleute in die (Sorgfalts-)Pflicht. Allerdings bürden sie ihnen kein unverhältnismäßig hohes Haftungsrisiko auf, weil sie nicht für Schadensersatzforderungen der geprellten Urheber gerade stehen müssen. Diese können sich schnell zu mehrstelligen Eurobeträgen summieren, wenn Kriminelle über ein privates WLAN im Internet auf Diebestour gehen. Das wäre unverhältnismäßig, schließlich ist der WLAN-Betreiber weder Täter noch Mittäter, sondern »nur« leichtsinnig. Wer das Haus verlässt, verriegelt selbstverständlich die Fenster und verschließt die Haustür. Wer das nicht tut, riskiert seinen Versicherungsschutz. Immer mehr Kriminelle aber kommen nicht durch die Tür, sondern nutzen andere Einfallstore wie ein ungesichertes WLAN. Nach diesem Urteil gilt keine Ausrede mehr: Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, lässt die Tür einladend offen stehen, handelt fahrlässig und muss mit Abmahnung und Unterlassungsklage rechnen - und das zu Recht.
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