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Westfalen-Blatt: zum Thema Sterbehilfe

Bielefeld (ots)

Der Straßenverkehr lässt sich regeln, das Haus gegen Blitzschlag versichern, ein Ehevertrag für den Fall eines Scheiterns der Beziehung formulieren. Aber lässt sich das Sterben bis ins Detail festlegen? Darum geht es in der Debatte über die Sterbehilfe. Dass Maßgaben brüchig werden, wenn sie auf eine unberechenbare Realität treffen, hat der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche von Deutschland, Nikolaus Schneider, erfahren müssen. So wie seine EKD lehnt Schneider die Sterbehilfe im Prinzip ab, aber er sagte gleichzeitig: Wenn seine krebskranke Frau Anne Beihilfe zum Freitod wünsche, würde er sie aus Liebe in die Schweiz begleiten. Schneider löste eine neuerliche Diskussion über den Umgang mit der letzten Lebensphase eines Menschen aus, die von SPD und Union aufgegriffen wurde. Menschen sterben oft nicht so, wie es sich die meisten von uns erhoffen: tot umfallen, nicht leiden, Ende. Wenn der Abschied vom Leben zum Martyrium wird, wünschen sich Sterbende und Angehörige Erleichterung. Was kann der Staat regeln, wo und wie soll er unterstützen? Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben, legal ist (noch) die Beihilfe zum Suizid, wie ihn einschlägige Vereine in der Schweiz anbieten. Sie stellen todbringende Medikamente auf den Nachttisch, verabreichen sie aber nicht selbst. Fragwürdig sind diese Vereine gleichwohl, denn sie erhöhen den Druck auf sterbenskranke Menschen, zu diesem Mittel zu greifen, um ihren Kindern nicht länger zur Last zu fallen. Und wenn Beihilfe zum Freitod gar gewerbsmäßig aufgezogen wird, ist es gänzlich inakzeptabel. Was die Ärzteschaft anbelangt, so untersagt das Standesrecht die Sterbehilfe und dabei sollte es bleiben. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hielt Politikern, die Beihilfe zum Suizid erlauben wollen, zu Recht entgegen: »Der Arzt als billiger Tötungsmedikamentebeschaffer, das kann ja wohl nicht gemeint sein.« Schon jetzt können Ärzte lebensverlängernde Maßnahmen stoppen oder Menschen bei der palliativen Sedierung, einer Art Betäubung, in einen Dämmerzustand versetzen. Bund und Länder sollten die 200 stationären Hospize, die 230 Palliativstationen in den Krankenhäusern und die 1500 ambulanten Dienste fördern. Sie sorgen dafür, dass Menschen in Würde und möglichst daheim sterben können. Die liebevolle Betreuung im Hospiz sorgt bisweilen dafür, dass die Todkranken buchstäblich noch einmal aufleben. Der Staat sollte zudem die Forschung in der Schmerztherapie ankurbeln und in der Bevölkerung für Patientenverfügungen werben. Das Ende begleiten, statt den Herrscher über das Leben zu spielen - das sollte der Leitsatz bei der Diskussion um Sterbehilfe sein. Der ehemalige Erzbischof von Wien, Franz König, sagte es so: »Der Mensch soll an der Hand, aber nicht durch die Hand eines Menschen sterben.«

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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