Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Tötung von männlichen Küken
Bielefeld (ots)
Klar erregt das Urteil aus Minden, das das Schreddern männlicher Küken erlaubt, die Gemüter. Aber: Das Polizeigesetz NRW gestattet Beamten, »Maßnahmen zu treffen«, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Könnte die Polizei also das Autofahren in einer Stadt verbieten, um Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten zu verhindern? Wohl kaum. Ebenso wenig kann sich Umweltminister Johannes Remmel auf die Generalklausel im Tierschutzgesetz berufen, nach der Tieren ohne vernünftigen Grund kein Schaden zugefügt werden darf. Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass solche Generalklauseln nur geringe Eingriffe zulassen. Alles andere muss in Gesetzen konkret geregelt sein. Abseits juristischer Überlegungen muss man aber auch fragen: Welche Alternativen existieren? Es wird zwar an Methoden geforscht, das Geschlecht schon im Ei zu bestimmen, aber marktreife Verfahren gibt es nicht. Und ein Massenmarkt für 300-Gramm-Hähnchen ist auch nicht in Sicht. Die Situation wird deshalb noch auf Jahre unbefriedigend bleiben. Auch auf vielen Bio-Höfen.
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