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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kulturgutschutzgesetz

Bielefeld (ots)

Das neue Gesetz zum Schutz national wertvollen Kulturguts ist verabschiedet. Dieses Gesetz sollte (wie andere auch) drei Anforderungen erfüllen: Es muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, es sollte die Sache, um derentwillen es überhaupt nur abgefasst wurde, wirksam regeln, und den Bürgern soll es Nutzen bringen. Im neuen Kulturgutschutzgesetz ist keine dieser drei Bedingungen erfüllt. Erstens: Bereits im Vorfeld der Entscheidung am Donnerstag im Bundestag haben Verfassungsrechtler moniert, der Entwurf verstoße gegen Artikel 14 des Grundgesetzes zum Eigentumsrecht. Der Staat reklamiert das Recht für sich, einem Privatmann zu verbieten, Kunst aus seinem Eigentum ins Ausland zu verkaufen. Dann aber müsste er sich gleichzeitig das Vorkaufsrecht sichern (und auch wahrnehmen), um das fragliche Kunstwerk dem Gemeinwohl zuzuführen, sprich: öffentlich zu zeigen. Denn worauf sonst sollte ein Verkaufsverbot gründen, wenn nicht auf dem Versprechen, vordem unzugängliche Kunst den Bürgern zu präsentieren? Zweitens: Das neue Gesetz will zum einen »national wertvolles Kulturgut« im Lande halten und zum anderen den Handel mit geraubten Antiken unterbinden. Was aber ist »national wertvoll«? Das Gesetz verliert sich in vagen Formulierungen. Wie wachsweich dieses Kriterium ist, zeigt ein Ausspruch von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, aus deren Haus die Novelle stammt: »Einen Kippenberger, einen Nolde, einen Liebermann etwa müssen wir nicht zwangsläufig unter Schutz stellen, weil unsere Museen ja sehr viele Werke dieser Künstler haben.« Interpretationsversuch: Erst wenn der vorletzte Nolde aus unseren Museen verschwunden ist, fällt der Staat dem verkaufswilligen Besitzer des allerletzten Noldes in den Arm. Skurril. Was nun den Antikenhandel angeht, verfolgt die Branche Interessen, die denen des Bundeskriminalamts diametral entgegenstehen. Die Branche braucht Ware, das BKA will Plünderern das Handwerk legen. Woher denn sollen legale Antiken heute noch kommen? Von Omas Dachboden? Gesetz hin oder her: Der Schmuggel geht weiter. Drittens: Wenn der Staat Kunst, die zum Verkauf ins Ausland steht, nicht selbst erwirbt, ist diese Kunst weg. Sie findet nicht den Weg ins öffentliche Museum - und der Bürger schaut in die Röhre. Fazit: Das Gesetz regelt nichts, was dem Kunstfreund Nutzen brächte. Nicht einmal kriminellem Tun schiebt es einen Riegel vor. Stattdessen raunt der Text von Kunst, »identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands«. Von einem Objekt ist das ziemlich viel verlangt. Besonders in einem Land, das nach den Irritationen von 1933/45 bis heute nicht in der Lage ist, einen klaren Gedanken zur »deutschen Identität« zu fassen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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