Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Islam-Unterricht
Bielefeld (ots)
In NRW gibt es seit 2012 islamischen Religionsunterricht als Modellversuch, 19400 Jungen und Mädchen aus 230 Schulen nehmen teil. Nicht eine Religionsgemeinschaft bestimmt die Lehrinhalte, sondern ein Beirat, der zur Hälfte aus Vertretern besteht, die das Schulministerium unter Beteiligung islamische Organisationen bestimmt. Dabei bleibt es nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zunächst, und das ist gut so. Das Gericht begründet das damit, dass die Kläger, nämlich der Zentralrat der Muslime in Deutschland und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, die den Unterricht einführen wollen, zu klein sind, um von allen Muslimen bis hinunter zu den Moscheegemeinden als religiöse Autorität anerkannt zu werden. Zu begrüßen ist die Klageabweisung aber aus einem Grund, der nicht im Beschluss steht: Der Islamrat spricht auch für die Milli-Görüs-Bewegung, deren Ziele laut NRW-Verfassungschutz mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehen. Und vor solchen Einflüssen müssen die Schulen geschützt werden.
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