Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Nennung von Nationalitäten
Bielefeld (ots)
Bei »begründetem öffentlichem Interesse« lässt sich laut Pressekodex die Nennung der Nationalität eines Straftäters oder Verdächtigen rechtfertigen. Mit dieser Formulierung in der Richtlinie 12.1 hat der Deutsche Presserat 2017 versucht, ein Problem zu bewältigen, das seit der Kölner Silvesternacht 2015/16 größer geworden war: Bei einem Teil der Bevölkerung hatten Zeitungen, Radio-, Fernsehsender und Onlineportale an Vertrauen verloren. Diese waren in den Verdacht geraten, eine vermutete Wahrheit vor allem über Flüchtlinge zu verschweigen. Was aber ist »begründetes öffentliches Interesse«? Diese neue - zwar problembewusstere, aber weiter unklare - Formulierung hat das Problem nicht gelöst. Ein Teil des Publikums bemängelt, bevormundet zu werden, wenn Behörden oder Medien durch Nichtnennung versuchen, diskriminierender Verallgemeinerung vorzubeugen. Dass die Polizei in NRW auf Transparenz setzt, erhöht den Druck auf den Presserat: Die Polizeimitteilungen werden im Netz zu finden sein - da ergibt das Verschweigen anderswo kaum noch Sinn.
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