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Kommentar zum neuen Waffengesetz

Bielefeld (ots)

Es war der gescheiterte rechtsextreme Anschlag auf die jüdische Gemeinde in der Synagoge in Halle/Saale, der die Verschärfung des Waffenrechts beschleunigt hat. Ursprünglich hätte die EU-Feuerwaffenrichtlinie schon bis September 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Der Vorstoß aus Brüssel war eine Reaktion auf den islamistischen Terror von Paris im Jahr 2015.

Das reichte der Bundesregierung offensichtlich nicht, um das deutsche Waffenrecht zu ändern. Es musste erst mehr passieren, und es passierte mehr. Leider!

Der Rechtsextremist, der den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni umgebracht haben soll, war jahrelang Mitglied in einem Schützenverein. Und der Rechtsextremist, der in Halle zwei Zufallsopfer tötete, hatte seine Waffen mit Hilfe von 3D-Druckern selbst angefertigt. Im ersten Fall hätte die Änderung des Waffenrechts die Tat vielleicht verhindert, im zweiten Fall wohl nicht.

Mit dem Pauschalverdacht gegenüber Schützen und Jägern schießt der Gesetzgeber nun übers Ziel hinaus. Horst Seehofer sollte sich mindestens so stark für die illegalen Waffen interessieren, mit denen arabische, türkische und kurdische Clans unterwegs sind.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Andreas Schnadwinkel
Telefon: 0521 585-261
wb@westfalen-blatt.de

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