Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit: Bei öffentlicher Selbstdarstellung ist Schutz der Privatsphäre eingeschränkt
Hamburg (ots)
In einem Grundsatzverfahren über die Reichweite des Persönlichkeitsschutzes hat die Bauer Verlagsgruppe vor dem Bundesgerichtshof einen bedeutenden Teilsieg errungen. Die gegen zwei Fotoveröffentlichungen gerichteten Unterlassungsforderungen der Klägerin der Geliebten des Ex-Ehemanns von Uschi Glas wurden teilweise zurückgewiesen.
Die als "Anke S." bekannt gewordene Klägerin, vertreten durch die Kanzlei Matthias Prinz hatte sich in einer Vielzahl von Einzelverfahren unter Berufung auf Anonymität und Privatsphäre gegen die Veröffentlichung von Fotos und die Berichterstattung über ihre Beziehung in der Presse und im Fernsehen gewehrt. Wenig später präsentierte sie sich den Medien bei diversen öffentlichen Veranstaltungen als die neue Lebensgefährtin des Glas-Ehemanns, beharrte aber dennoch auf dem Verbot "ungenehmigter" Berichterstattung.
Der BGH stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Persönlichkeitsschutz entfällt, wenn der Einzelne sich zwar gegen ungenehmigte öffentliche Anteilnahme wehrt, zugleich aber die Öffentlichkeit freiwillig mit Informationen aus seinem Privatleben versorgt. Sofern sich das Verhalten des Betroffenen im Laufe der Zeit ändert, kann dies nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts auch zu einem nachträglichen Verlust des Persönlichkeitsschutzes führen.
Nach Meinung des Medienanwalts Dr. Gerald Neben von der Kanzlei Lovells, der die Bauer Verlagsgruppe in dieser Auseinandersetzung vertritt, reicht die Bedeutung der Entscheidung damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus: "Dies ist ein bedeutendes Urteil für die Pressefreiheit. Denn immer öfter berufen sich Prominente vordergründig auf Privatsphärenschutz, obwohl es ihnen in Wirklichkeit gar nicht auf Diskretion oder Geheimhaltung ankommt. Tatsächlich geht es darum, die öffentliche Diskussion im eigenen Interesse zu steuern oder hoch dotierte Exklusivverträge abzuschießen. Vielfach wird dieselbe Information, deren Veröffentlichung heute als unerträglicher Eingriff in den Kernbereich der Persönlichkeit bekämpft wird, morgen für teures Geld an den Meistbietenden verkauft. Dieser Praxis setzt die Entscheidung des BGH nun ein Ende."
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Die Bauer Verlagsgruppe ist Europas führender Zeitschriftenverlag. Sie publiziert 120 Zeitschriften in 13 Ländern und beschäftigt mehr als 6.500 Mitarbeiter. Allein in Deutschland gibt das Familienunternehmen 35 Zeitschriften heraus und erreicht 33 Millionen Leser. Der Vertriebs- und Anzeigenumsatz im Zeitschriftenbereich liegt bei 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. (Quelle: ag.ma, Geschäftsbericht)
ots-Originaltext: Bauer Verlagsgruppe
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