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Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit: Bei öffentlicher Selbstdarstellung ist Schutz der Privatsphäre eingeschränkt

Hamburg (ots)

In einem Grundsatzverfahren über die Reichweite des
Persönlichkeitsschutzes hat die Bauer Verlagsgruppe vor dem
Bundesgerichtshof einen bedeutenden Teilsieg errungen. Die gegen zwei
Fotoveröffentlichungen gerichteten Unterlassungsforderungen der
Klägerin – der Geliebten des Ex-Ehemanns von Uschi Glas – wurden
teilweise zurückgewiesen.
Die als "Anke S." bekannt gewordene Klägerin, vertreten durch die
Kanzlei Matthias Prinz hatte sich in einer Vielzahl von
Einzelverfahren unter Berufung auf Anonymität und Privatsphäre gegen
die Veröffentlichung von Fotos und die Berichterstattung über ihre
Beziehung in der Presse und im Fernsehen gewehrt. Wenig später
präsentierte sie sich den Medien bei diversen öffentlichen
Veranstaltungen als die neue Lebensgefährtin des Glas-Ehemanns,
beharrte aber dennoch auf dem Verbot "ungenehmigter"
Berichterstattung.
Der BGH stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der
Persönlichkeitsschutz entfällt, wenn der Einzelne sich zwar gegen
ungenehmigte öffentliche Anteilnahme wehrt, zugleich aber die
Öffentlichkeit freiwillig mit Informationen aus seinem Privatleben
versorgt. Sofern sich das Verhalten des Betroffenen im Laufe der Zeit
ändert, kann dies nach Auffassung des höchsten deutschen
Zivilgerichts auch zu einem nachträglichen Verlust des
Persönlichkeitsschutzes führen.
Nach Meinung des Medienanwalts Dr. Gerald Neben von der Kanzlei
Lovells, der die Bauer Verlagsgruppe in dieser Auseinandersetzung
vertritt, reicht die Bedeutung der Entscheidung damit weit über den
konkreten Einzelfall hinaus: "Dies ist ein bedeutendes Urteil für die
Pressefreiheit. Denn immer öfter berufen sich Prominente
vordergründig auf Privatsphärenschutz, obwohl es ihnen in
Wirklichkeit gar nicht auf Diskretion oder Geheimhaltung ankommt.
Tatsächlich geht es darum, die öffentliche Diskussion im eigenen
Interesse zu steuern oder hoch dotierte Exklusivverträge
abzuschießen. Vielfach wird dieselbe Information, deren
Veröffentlichung heute als unerträglicher Eingriff in den Kernbereich
der Persönlichkeit bekämpft wird, morgen für teures Geld an den
Meistbietenden verkauft. Dieser Praxis setzt die Entscheidung des BGH
nun ein Ende."
Rückfragen:
Jutta Schneider
Bauer Verlagsgruppe
Kommunikation und Presse
Telefon: 040 / 3019 - 1028
Email:  jschneider@hbv.de
Die Bauer Verlagsgruppe ist Europas führender Zeitschriftenverlag. Sie
publiziert 120 Zeitschriften in 13 Ländern und beschäftigt mehr als 6.500
Mitarbeiter. Allein in Deutschland gibt das Familienunternehmen 35
Zeitschriften heraus und erreicht 33 Millionen Leser. Der Vertriebs- und
Anzeigenumsatz im Zeitschriftenbereich liegt bei 1,6 Milliarden Euro pro
Jahr. (Quelle: ag.ma, Geschäftsbericht)
ots-Originaltext: Bauer Verlagsgruppe
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6640

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