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Kölner Stadt-Anzeiger: Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy: Vorstellungen Schäubles wurde Riegel vorgeschoben

Köln (ots)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter
Schaar, geht  nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 
Online-Durchsuchungen davon aus, dass das Instrument nur sehr selten 
angewandt werden kann. "Für das BKA-Gesetz bedeutet das Urteil, dass 
die heimlichen Zugriffe nur in extremen Ausnahmesituationen zulässig 
sind", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). 
"Das ist vergleichbar mit dem Großen Lauschangriff. Das 
Bundesverfassungsgericht hat erneut sehr hohe Hürden formuliert: nur 
bei konkreten Gefahren für Leib, Leben und andere Rechtsgüter, nur 
bei konkreter Beschreibung des Zugriffs und nur mit Richtervorbehalt.
Das ist eine sehr hohe Messlatte. Da muss man erstmal rüber kommen. 
(...) Falls eine gesetzliche Befugnis geschaffen werden sollte, dann 
müsste sie den Vorgaben folgen. Und die sind so eng, dass es nur sehr
wenige Online-Durchsuchungen geben könnte. Das ist keine Maßnahme mit
einer größeren Streubreite. Das muss sehr gezielt gegen 
Schwerverbrecher und Terroristen eingesetzt werden und unter scharfer
richterlicher Kontrolle."
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy 
(SPD), äußert sich im dem "Kölner Stadt-Anzeiger" ähnlich: "Wir 
sprechen über eine einstellige, nicht über eine zweistellige Zahl pro
Jahr. Das ist kein Masseninstrument, sondern ein Instrument unter 
vielen anderen." Er fügte hinzu: "Herr Schäuble hat eindeutig 
weitergehende Vorstellungen gehabt. Dem ist ein Riegel vorgeschoben 
worden. Ich begrüße das."

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de

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