Weisser Ring begrüßt europäische Opferschutzinitiative
Rahmenbeschluss des EU-Rates fordert Mitgliedsstaaten zum Handeln auf
Opferhilfsorganisation erwartet von Bundesregierung entscheidende Impulse
Mainz (ots)
In einem 12-Punkte-Programm zur Verbesserung des Opferschutzes in Europa hat der Rat der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten jetzt nachdrücklich zur Schaffung ausreichender nationaler Standards zur Unterstützung der Kriminalitätsopfer aufgefordert.
Der Weisse Ring begrüßt diesen lange überfälligen Schritt auf dem Weg zu mehr Opferschutz in Europa ausdrücklich. Die größte deutsche Opferschutzorganisation hatte immer wieder auf die in vielen Ländern der Europäischen Union kaum oder gar nicht vorhandenen Opferhilfsstrukturen hingewiesen.
In dem am 22. März 2001, dem Europäischen Tag der Kriminalitätsopfer, in Kraft getretenen Rahmenvertrag über die Stellung des Opfers im Strafverfahren werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzugleichen, um den Opfern von Straftaten, unabhängig davon, in welchem Land sie sich aufhalten, ein hohes Schutzniveau zu bieten.
Die Bestimmungen dieses Rahmenbeschlusses enthalten auch wesentliche Unterstützungsmaßnahmen für Opfer vor, während und nach dem Strafverfahren, die die Folgen des Verbrechens abmildern können. Dadurch soll insbesondere der Gefahr einer Sekundärviktimisierung vorgebeugt und unnötiger Druck auf das Opfer vermieden werden. Eine besondere Bedeutung wird dabei den nichtstaatlichen Opferhilfseinrichtungen und ihrer vielschichtigen Unterstützung für die Geschädigten vor, während und nach dem Strafverfahren eingeräumt.
Zu den wesentlichen Eckpunkten des Rahmenvertrages zur Verbesserung des Opferschutzes in Europa zählen die Sicherstellung von staatlichen Informationspflichten über gesetzliche und private Hilfsmöglichkeiten sowie die Gewährung von Wiedergutmachungsleistungen bereits im Rahmen des Strafverfahrens.
Die Mitgliedsstaaten der EU sind gehalten, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß der meisten Bestimmungen des Rahmenbeschlusses bis zum 22. März 2002, bezüglich der europaweiten Einführung des Täter-Opfer-Ausgleichs bis zum 22. März 2006 in Kraft zu setzen.
Bis spätestens 22. März 2004 sollen erforderliche Maßnahmen ergriffen sein, die den Opfern vergleichbare Informationsgarantien im Strafverfahren zusichern, wie sie den Beschuldigten zustehen. Damit verbunden ist auch die Gewährleistung eines unentgeltlichen Zugangs der Opfer zur Beratung ihrer Rolle im Verfahren und gegebenenfalls die Kostenübernahme eines Rechtsbeistandes, wenn sie als Parteien im Strafverfahren auftreten.
Der Weisse Ring wird im Zusammenwirken mit den im Europäischen Opferforum zusammen geschlossenen Opferhilfs-Organisationen die jetzt konkret eingeleitete Verbesserung der Opferrechte konstruktiv begleiten und deren Umsetzung zu den jeweiligen Fristen nachdrücklich einfordern.
Von der Bundesregierung erwartet der Weisse Ring, den derzeit durch verschiedene Initiativen von Bund und Ländern eingeleiteten Wandel gesellschaftlicher Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt konsequent fortzuführen.
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