22. März 2014: Tag der Kriminalitätsopfer
Die Rolle des Opfers im Ermittlungs- und Strafverfahren
Mainz (ots)
Vieles hat sich verbessert für Opfer von Kriminalität, weil sich der WEISSE RING seit nahezu 4 Jahrzehnten um die Hilfe, den Schutz und die Rechte von Opfern kümmert. Der Verein ist die anerkannte Lobbyorganisation in Deutschland, er findet Gehör in der Politik und gibt fundierte Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren ab. Er findet Anteilnahme in der Bevölkerung, die die Unterstützung der Opfer durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ermöglicht.Die Ehrenamtlichen des Vereins haben vielen hunderttausend Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen menschlichen Beistand und immaterielle Hilfe gegeben und mit jährlich vielen zigtausenden Stunden Opfern mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Für Opferhilfen und Betreuungsmaßnahmen einschließlich direkter materieller Hilfen stellte der Verein in den 38 Jahren seines Bestehens mehr als 185 Millionen Euro bereit.
Unermüdlich in der Öffentlichkeitsarbeit gelingt es der Opferhilfeorganisation, der Bevölkerung zu vermitteln: Gewalt kann jeden von uns jederzeit treffen. Dann aber, um mit Hölderlin zu sprechen, ist "das Rettende auch nah"*. Die Ehrenamtlichen des Vereins unterstützen und begleiten Opfer von Straftaten, wenn es sein muss auch über lange Zeiträume. Sie sind an der Seite der Opfer, wenn Behördengänge und Gerichtsverhandlungen anstehen. Die Erfahrungen, die sie dabei machen, fließen wiederum in die Lobby-Arbeit ein. Die unterschiedlichsten Erfahrungen in den Verfahren rücken nun neu in den Mittelpunkt:
Um genauere Erkenntnisse über die Rolle des Opfers im Verfahren zu gewinnen, plant die WEISSE RING-Stiftung ein Forschungsprojekt zu vergeben. Die Eckpunkte dafür werden im Rahmen eines Expertengesprächs mit Fachpublikum am 27. März 2014 in Wiesbaden abgesteckt. Hochrangige Kapazitäten werden in Wiesbaden das Thema "Mehr als ein Beweismittel. Das Opfer im Ermittlungs- und Strafverfahren" auf Einladung der WR-Stiftung erörtern. Auf dem Podium sitzen:
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, Generalbundesanwalt Harald Range, die Opferanwältin Angelika Vöth (Würzburg) und die Psychologin Prof. Dr. phil. Renate Volbert (Charité Berlin) sowie Dipl.-Psychologin und Psychotherapeutin Prof. Dr. Christine Knaevelsrud (Freie Universität Berlin).
Damit wird der WEISSE RING einmal mehr seiner Rolle als Lobbyorganisation der Kriminalitätsopfer gerecht. Rechte und Schutz der Opfer wurden seit der Gründung des Vereins 1976 und der stetigen Lobbyarbeit immer wieder verbessert, doch die EU-Richtlinie zu den Mindeststandards für Opferrechte verlangt den Mitgliedsstaaten weitere Verbesserungen ab, die bis zum 15. November 2015 umzusetzen sind. Der WEISSE RING wird auch daran mitarbeiten und hat sich bereits selbst Standards für die ehrenamtliche Betreuung von Opfern gegeben, um alle Forderungen der EU gewährleisten zu können.
Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter www.weisser-ring.de
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