Bundestag berät über besseren Schutz für die Opfer jugendlicher Täter
Mainz (ots)
Weißer Ring fordert mehr Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Geschädigten im Jugendstrafverfahren / Weiteres Ziel: Schnelle Schadenswiedergutmachung
Der Weiße Ring erwartet vom Deutschen Bundestag ein konsequentes Bekenntnis zu mehr Opferschutz im Strafverfahren. Die Abgeordneten beraten am morgigen Freitag über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Rechtsposition der von Jugendlichen geschädigten Opfer. Der Entwurf sieht vor, Nebenklage und Adhäsionsverfahren auch im Jugendstrafverfahren zuzulassen.
Dort ist es selbst schwer betroffenen Opfern bislang nicht möglich, ihre Persönlichkeitsrechte über eine anwaltliche Vertretung schützen zu lassen. Ebenso wenig haben die Geschädigten eine Chance auf Durchführung des im Erwachsenenstrafrecht möglichen Adhäsionsverfahrens. Hierbei können bereits im Strafverfahren zivilrechtliche Opferansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld festgestellt und gesichert werden. Der Weiße Ring hatte die Ungleichbehandlung der Opfer seit langem kritisiert. "Für das Opfer ist die Bewältigung der Tatfolgen gleich schwer, egal ob der Täter ein Erwachsener oder ein Jugendlicher ist", so der Sprecher des Weißen Rings, Helmut K. Rüster.
Auch spreche der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechtes eher für als gegen die Zulassung des Adhäsionsverfahrens. Die Entscheidung über den Schadensersatzanspruch des Tatopfers falle im Jugendstrafverfahren in nichtöffentlicher Hauptverhandlung, während die Durchsetzung des Anspruches im Zivilverfahren in öffentlicher Verhandlung stattfindet. Wenn gerade Jugendlichen zeitnah vor Augen geführt werde, dass sie auch für die materiellen Folgen ihrer Tat einzustehen haben, sei dies nur hilfreich für ihre weitere Entwicklung.
Für Siegfried Kauder, Mitglied des Fachbeirates Strafrecht im Weißen Ring ist die Gesetzesinitiative ein lange überfälliger Schritt zur konkreten Verbesserung von Opferschutzrechten. Darauf hätten die Geschädigten schon viel zu lange gewartet.
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