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Tag der Kriminalitätsopfer (22. März)
Weißer Ring fordert: Mit Geldstrafen Kriminalitätsopfern helfen

Mainz (ots)

Millionen von Menschen werden Jahr für Jahr Opfer von Kriminalität
und Gewalt. Viele der Geschädigten brauchen schnelle, direkte und
umfassende Hilfe, um die körperlichen, seelischen und
wirtschaftlichen Folgen der Straftat besser verarbeiten zu können.
Für ein modernes Gemeinwesen gehören Opferschutz und
Opferentschädigung deshalb zu den wichtigsten humanitären
Verpflichtungen. Darauf weist der Weiße Ring zum Tag der
Kriminalitätsopfer hin. Der Weiße Ring fordert erneut mit Nachdruck,
dass Teile der von den Gerichten verhängten Geldstrafen, die
bundesweit in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro in den
Länderhaushalten vereinnahmt werden, der Arbeit von
Opferhilfeorganisationen zugute kommen.
Die staatlichen Möglichkeiten, Opfern und ihren meist ebenfalls
belasteten Angehörigen unmittelbare und mitmenschliche Hilfe zuteil
werden zu lassen, sind begrenzt. Geleistet wird diese wichtige
Aufgabe vor allem durch bürgerliches Engagement, so wie es der Weiße
Ring seit nahezu 30 Jahren über ein flächendeckendes Hilfsnetz 
täglich praktiziert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
gemeinnützigen Vereins sind oft die ersten Menschen, die sich um
Kriminalitätsopfer kümmern und mit denen die Betroffenen über ihre
Probleme sprechen können. Von Ämtern und Behörden fühlen sich viele
Geschädigte eher als Bittsteller statt als hilfebedürftige Opfer
wahrgenommen.
Angesichts steigender Opferzahlen und der Begrenztheit staatlicher
Hilfe muss das gesellschaftliche Hilfspotential weiter gestärkt,
ausgeweitet und auf eine gesicherte finanzielle Basis gestellt
werden. Zu gewährleisten ist das insbesondere durch Bereitstellung
eines Teils jeder Geldstrafe für Opferhilfeeinrichtungen, die über
erforderliche Strukturen und ausreichend Erfahrung in der praktischen
Opferbetreuung verfügen. Über den dazu von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzesentwurf wird seit längerem heftig diskutiert. Die
meisten Länder üben sich noch in Zurückhaltung, vor allem aus
fiskalischen Überlegungen. Aber die Zuweisung eines überschaubaren
Anteils von fünf bis zehn Prozent der Geldstrafen an
Opferhilfsorganisationen ist unverzichtbar, um die
Kriminalitätsopferhilfe dem wachsenden Bedarf anzupassen.
"Das ist ein unbedingt notwendiger Schritt hin zu mehr gemeinsamer
Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt", so
ein Sprecher des Weißen Rings, der einzigen bundesweit tätigen
Opferhilfeeinrichtung mit mehr als 2.700 ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfer in 400 Außenstellen. "Der Staat ist  beim Geld gefordert,
die Hilfe kann ehrenamtlich erfolgen!"
Spendenkonto Weißer Ring: 34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550  
   700 40
Damit Opfer nicht alleine stehen
Weitere Informationen zum "Tag der Kriminalitätsopfer" und zu den
Rechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS finden Sie auf
unserer Internet-Seite www.weisser-ring.de unter der Überschrift
"Weißer Ring fordert: Gesetzgeber muss Opferhilfe stärker
unterstützen".
Für Rückfragen, Telefon-Interviews etc. stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen auch Bilder und Logos zur
Verfügung.

Kontakt:

Helmut K. Rüster, Tel. 06131 / 83 03 38
Veit Schiemann, Tel. 06131 / 83 03 42
E-Mail: presse@weisser-ring.de

Original content of: Weisser Ring e.V., transmitted by news aktuell

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