Tag der Kriminalitätsopfer (22. März)
Weißer Ring fordert: Mit Geldstrafen Kriminalitätsopfern helfen
Mainz (ots)
Millionen von Menschen werden Jahr für Jahr Opfer von Kriminalität und Gewalt. Viele der Geschädigten brauchen schnelle, direkte und umfassende Hilfe, um die körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen der Straftat besser verarbeiten zu können. Für ein modernes Gemeinwesen gehören Opferschutz und Opferentschädigung deshalb zu den wichtigsten humanitären Verpflichtungen. Darauf weist der Weiße Ring zum Tag der Kriminalitätsopfer hin. Der Weiße Ring fordert erneut mit Nachdruck, dass Teile der von den Gerichten verhängten Geldstrafen, die bundesweit in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro in den Länderhaushalten vereinnahmt werden, der Arbeit von Opferhilfeorganisationen zugute kommen.
Die staatlichen Möglichkeiten, Opfern und ihren meist ebenfalls belasteten Angehörigen unmittelbare und mitmenschliche Hilfe zuteil werden zu lassen, sind begrenzt. Geleistet wird diese wichtige Aufgabe vor allem durch bürgerliches Engagement, so wie es der Weiße Ring seit nahezu 30 Jahren über ein flächendeckendes Hilfsnetz täglich praktiziert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins sind oft die ersten Menschen, die sich um Kriminalitätsopfer kümmern und mit denen die Betroffenen über ihre Probleme sprechen können. Von Ämtern und Behörden fühlen sich viele Geschädigte eher als Bittsteller statt als hilfebedürftige Opfer wahrgenommen.
Angesichts steigender Opferzahlen und der Begrenztheit staatlicher Hilfe muss das gesellschaftliche Hilfspotential weiter gestärkt, ausgeweitet und auf eine gesicherte finanzielle Basis gestellt werden. Zu gewährleisten ist das insbesondere durch Bereitstellung eines Teils jeder Geldstrafe für Opferhilfeeinrichtungen, die über erforderliche Strukturen und ausreichend Erfahrung in der praktischen Opferbetreuung verfügen. Über den dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf wird seit längerem heftig diskutiert. Die meisten Länder üben sich noch in Zurückhaltung, vor allem aus fiskalischen Überlegungen. Aber die Zuweisung eines überschaubaren Anteils von fünf bis zehn Prozent der Geldstrafen an Opferhilfsorganisationen ist unverzichtbar, um die Kriminalitätsopferhilfe dem wachsenden Bedarf anzupassen.
"Das ist ein unbedingt notwendiger Schritt hin zu mehr gemeinsamer Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt", so ein Sprecher des Weißen Rings, der einzigen bundesweit tätigen Opferhilfeeinrichtung mit mehr als 2.700 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in 400 Außenstellen. "Der Staat ist beim Geld gefordert, die Hilfe kann ehrenamtlich erfolgen!"
Spendenkonto Weißer Ring: 34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550 700 40
Damit Opfer nicht alleine stehen
Weitere Informationen zum "Tag der Kriminalitätsopfer" und zu den Rechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS finden Sie auf unserer Internet-Seite www.weisser-ring.de unter der Überschrift "Weißer Ring fordert: Gesetzgeber muss Opferhilfe stärker unterstützen".
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