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Ehrenamtliche Tätigkeit wird erleichtert

Nürnberg (ots)

Ehrenamtliche Tätigkeiten werden für Empfänger
von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe durch das Job-Aqtiv-Gesetz
erleichtert. Künftig können Bezieher von Lohnersatzleistungen in
Absprache mit ihrem Arbeitsvermittler 15 Stunden und mehr pro Woche
einem Ehrenamt nachgehen, ohne ihren Leistungsanspruch zu verlieren.
Auch wird ein ehrenamtlicher Einsatz außerhalb des Nahbereichs
möglich. Über einen Zeitraum von drei Wochen Ortsabwesenheit hinaus,
wie er jedem Arbeitslosen eingeräumt werden kann, besteht jetzt die
Möglichkeit, sich weitere drei Wochen ehrenamtlich auswärtig zu
betätigen, auch im Ausland. Die neuen Regelungen gelten seit
1.1.2002.
Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und
Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen beziehen, können
sogar bis zu 17 Wochen außerhalb des Nahbereichs ein Ehrenamt
ausüben. Alle Interessierten, die sich entsprechend betätigen wollen,
sollten hierüber zuvor mit ihrem Arbeitsvermittler sprechen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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