Ehrenamtliche Tätigkeit wird erleichtert
Nürnberg (ots)
Ehrenamtliche Tätigkeiten werden für Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe durch das Job-Aqtiv-Gesetz erleichtert. Künftig können Bezieher von Lohnersatzleistungen in Absprache mit ihrem Arbeitsvermittler 15 Stunden und mehr pro Woche einem Ehrenamt nachgehen, ohne ihren Leistungsanspruch zu verlieren. Auch wird ein ehrenamtlicher Einsatz außerhalb des Nahbereichs möglich. Über einen Zeitraum von drei Wochen Ortsabwesenheit hinaus, wie er jedem Arbeitslosen eingeräumt werden kann, besteht jetzt die Möglichkeit, sich weitere drei Wochen ehrenamtlich auswärtig zu betätigen, auch im Ausland. Die neuen Regelungen gelten seit 1.1.2002.
Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen beziehen, können sogar bis zu 17 Wochen außerhalb des Nahbereichs ein Ehrenamt ausüben. Alle Interessierten, die sich entsprechend betätigen wollen, sollten hierüber zuvor mit ihrem Arbeitsvermittler sprechen.
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