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Teilzeitgesetz: Ein vielversprechender Reformschritt

Nürnberg (ots)

Das neue Teilzeitgesetz hat sich nach
Einschätzung der Wirtschaft alles in allem bewährt. Zu diesem
Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) der Bundesanstalt für Arbeit (BA) bei einer repräsentativen
Befragung von Betrieben und Verwaltungen. Neben den positiven
Beschäftigungseffekten des Anfang 2001 in Kraft getretenen Gesetzes
sei auch erfreulich, dass es partnerschaftlich umgesetzt wurde, sagte
am Montag der Vorsitzende des Vorstands der BA, Florian Gerster, in
Nürnberg. Im Einzelnen ergab die Untersuchung, dass in Betrieben mit
mehr als 15 Beschäftigten, für die das neue Gesetz gilt, bereits bis
zum Herbst 2001 hochgerechnet rund 85.000 vollzeitbeschäftigte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Antrag auf
Arbeitszeitverkürzung gestellt haben. Darunter waren 66.000 Frauen.
Den Anträgen wurde in der Regel einvernehmlich entsprochen. Anträge
auf Arbeitszeitverlängerungen, die das Teilzeitgesetz auch gestattet,
waren die Ausnahme. Drei Viertel der Betriebe, in denen
Arbeitszeitverkürzungen vereinbart wurden, berichteten über
nennenswerte Auswirkungen. Knapp zur Hälfte waren diese
beschäftigungswirksam (Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern,
Vermeidung von Personalabbau, Verlängerung der Arbeitszeit von
Teilzeitkräften), gut zur Hälfte waren die Auswirkungen
produktivitätswirksam (Verlagerung, Wegfall oder Rationalisierung von
Aufgaben). Teilzeitarbeit wird auch weiterhin ein wichtiges Element
flexibler Personalpolitik sein, das individuellen Wünschen von
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen entgegenkommen und diese mit den
betrieblichen Anforderungen in Einklang bringen kann, sagte Gerster.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
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Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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