Teilzeitgesetz: Ein vielversprechender Reformschritt
Nürnberg (ots)
Das neue Teilzeitgesetz hat sich nach Einschätzung der Wirtschaft alles in allem bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit (BA) bei einer repräsentativen Befragung von Betrieben und Verwaltungen. Neben den positiven Beschäftigungseffekten des Anfang 2001 in Kraft getretenen Gesetzes sei auch erfreulich, dass es partnerschaftlich umgesetzt wurde, sagte am Montag der Vorsitzende des Vorstands der BA, Florian Gerster, in Nürnberg. Im Einzelnen ergab die Untersuchung, dass in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, für die das neue Gesetz gilt, bereits bis zum Herbst 2001 hochgerechnet rund 85.000 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung gestellt haben. Darunter waren 66.000 Frauen. Den Anträgen wurde in der Regel einvernehmlich entsprochen. Anträge auf Arbeitszeitverlängerungen, die das Teilzeitgesetz auch gestattet, waren die Ausnahme. Drei Viertel der Betriebe, in denen Arbeitszeitverkürzungen vereinbart wurden, berichteten über nennenswerte Auswirkungen. Knapp zur Hälfte waren diese beschäftigungswirksam (Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern, Vermeidung von Personalabbau, Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften), gut zur Hälfte waren die Auswirkungen produktivitätswirksam (Verlagerung, Wegfall oder Rationalisierung von Aufgaben). Teilzeitarbeit wird auch weiterhin ein wichtiges Element flexibler Personalpolitik sein, das individuellen Wünschen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen entgegenkommen und diese mit den betrieblichen Anforderungen in Einklang bringen kann, sagte Gerster.
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