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Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Arbeitslosenhilfe neu geregelt

Nürnberg (ots)

Ab 1. Januar 2003 ist für Empfänger von Arbeitslosenhilfe die
Anrechnung von Einkommen und Vermögen neu geregelt.
Zukünftig beträgt der Mindest-Freibetrag beim anzurechnenden
Einkommen des Partners/der Partnerin des/der Arbeitslosen 482,33
Euro monatlich, das sind 80 Prozent des steuerlichen
Existenzminimums. Bisher wurde das Existenzminimum vollständig zu
Grunde gelegt (2002: 602,92 Euro monatlich). Die Absenkung
berücksichtigt, dass der Pro-Kopf-Bedarf bei Zusammenlebenden
aufgrund der Einsparungen bei Miete und anderen Lebenshaltungskosten
gegenüber Alleinlebenden deutlich geringer ist. Der bisherige
zusätzliche Freibetrag beim Einkommen des erwerbstätigen Partners in
Höhe von 150,73 Euro entfällt zukünftig.
Nach den bisherigen Regelungen wird die Arbeitslosenhilfe bei
Personen berechnet, die bereits im Zeitraum vom 1. Oktober 2002 bis
zum 31. Dezember 2002 die Voraussetzungen für den Bezug von
Arbeitslosenhilfe erfüllt haben. Das gilt jedoch nur für den
aktuellen Bewilligungszeitraum. Wenn der Arbeitslose, sein Ehegatte
bzw. Lebenspartner oder seine minderjährigen Kinder durch die
Neuregelungen sozialhilfebedürftig würden, gelten die alten
Regelungen auf Antrag des Arbeitslosen das gesamte Jahr 2003 weiter.
Die übrigen gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen
gelten 2003 unverändert weiter.
Der pauschale Vermögensfreibetrag beim Bezug von Arbeitslosenhilfe
von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines
Partners wird auf 200 Euro abgesenkt. Der Höchstbetrag sinkt
gegenüber 2002 jeweils von 33.800 Euro auf 13.000 Euro.
Wenn die Voraussetzungen für einen Bezug von Arbeitslosenhilfe
bereits im Zeitraum vom 01. Oktober 2002 bis zum 31. Dezember 2002
vorgelegen haben, gelten die alten Vermögensfreibeträge für die
laufende Bewilligung weiter. Wenn der Arbeitslose vor dem 01. Januar
1948 geboren wurde, gelten die bisherigen Vermögensfreibeträge auf
Dauer weiter.
Das Merkblatt 1b "Arbeitslosenhilfe - Fragen, Antworten, Tipps"
informiert ausführlich über die Anrechnung von Einkommen und
Vermögen. Es ist erhältlich in jedem Arbeitsamt. Im Internet ist es
zu finden unter www.arbeitsamt.de (Veröffentlichungen ->
Merkblätter).
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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