Auswirkungen von Hartz III und Hartz IV auf die Bundesanstalt für Arbeit
Nürnberg (ots)
- Bürokratieabbau sowie Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen - Mehr Organisationsfreiheit für die BA - Verbesserte Chancen zur Integration von Arbeitssuchenden - Arbeitslosengeld II bringt neue Herausforderungen - BA sieht Kommunen auch weiterhin in sozialer Verantwortung
Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwürfe für ein Drittes und Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III und Hartz IV) werden sich nachhaltig auf die Tätigkeiten der Bundesanstalt für Arbeit (BA) auswirken. Der Vorsitzende des Vorstands der BA, Florian Gerster, erwartet von den neuen Gesetzen verbesserte Chancen zur Integration, einen deutlichen Bürokratieabbau, mehr Organisationsfreiheit sowie eine Vielzahl von Rechtsvereinfachungen für die BA. "Die Änderungen werden den bereits eingeleiteten Reformprozess in der BA weiter unterstützen", so Gerster.
"Hartz III" wird das Leistungsrecht und die Arbeitsmarktinstrumente erheblich vereinfachen. "Hartz IV" regelt die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Alg II) für erwerbsfähige Personen. Die Übernahme der Trägerschaft für das Alg II bedeutet für die BA die größte Herausforderung seit der deutschen Einheit.
Im Gesetz ist vor allem der Leitgedanke des "Förderns und Forderns" verankert. Eigenaktivitäten der Arbeitssuchenden werden künftig stärker eingefordert, Regelungen der Zumutbarkeit enger gefasst. Für die BA ist das Arbeitslosengeld II eine völlig neue Leistungsart, die sich stärker an der Sozialhilfe als an der Arbeitslosenhilfe orientiert. Somit steht nicht wie bisher nur der Leistungsempfänger im Vordergrund, sondern auch die Familienangehörigen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Entsprechend höher fällt der Verwaltungsaufwand aus.
In diesem Zusammenhang begrüßt die BA die Verlängerung der Frist für die Umstellung der insgesamt 1,2 Millionen Fälle von Arbeitslosenhilfe vom 30.10.2004 auf den 31.12.2004. Allerdings müssen die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit auch nach dieser Fristverlängerung ab 1. Juli nächsten Jahres noch monatlich 200.000 Fälle auf Alg II umstellen. Für die bisherigen Empfänger von Sozialhilfe gilt eine Übergangsphase für die Umstellung bis 31.12.2006.
Zwar wird durch die Pauschalierung von Einzelleistungen für die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II der Verwaltungsaufwand reduziert, trotzdem hat die Übernahme der Trägerschaft entscheidende Auswirkungen auf das Aufgabenvolumen der künftigen Bundesagentur für Arbeit. Die BA rechnet mit 4,3 Millionen Empfängern der neuen Leistung, inklusive 2,2 Millionen Menschen, die als Familienmitglieder der Bedarfsgemeinschaft angehören.
Hartz IV sieht für den angestrebten Betreuungsschlüssel von 1 : 75 einen zusätzlichen Bedarf von rund 10.000 Vermittlern vor. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Vorstand der BA vor allem auf personelle Umschichtungen, die durch die aus den Reformen generierten Effizienzgewinne ermöglicht werden. Falls Neueinstellungen erforderlich werden, sollen diese möglichst lediglich auf Zeit vorgenommen werden. Konkrete Zahlen und Lösungen können jedoch erst gegen Jahresende, nach Fortschreiten des Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt werden.
Um eine erfolgreiche Integration und Leistungsgewährung durch die BA zu ermöglichen, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch noch einige Risiken aus dem Weg geräumt werden. So will die Bundesanstalt sichergestellt sehen, dass unabhängig von der Gesamtverantwortung für das Integrationsmanagement die Kommunen auch weiterhin für die soziale Integration der Erwerbsfähigen und ihrer Bedarfsgemeinschaften verantwortlich bleiben. Daher müssen die bestehenden Strukturen zum Beispiel für Kinderbetreuung, Schuldnerberatung oder Suchtberatung erhalten bleiben oder im erforderlichen Umfang aufgebaut werden. "Wir können diese Aufgabe nur gemeinsam mit den Trägern der Sozialhilfe bewältigen", erklärt Florian Gerster.
Ziel der Reform der BA, so Gerster, sei die Konzentration auf ihre Kernaufgaben. Deshalb müsse sichergestellt werden, dass sie letztlich nicht Leistungen erbringt, die nicht zu ihrem Aufgabenspektrum gehören. Der damit verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand könne sonst leicht zu einer Überforderung der BA bei ihren eigentlichen Aufgaben auf dem Arbeitsmarkt führen.
Auch ohne die im Gesetzentwurf vorgesehene Aussteuerungsquote für den Übergang zum Arbeitslosengeld II ist die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit zentrales Ziel der Reform der deutschen Arbeitsverwaltung.
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