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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA hält Kooperationsangebot mit privaten Job-Börsen aufrecht - "Virtueller Arbeitsmarkt" bringt Vorteile für alle Marktteilnehmer

Nürnberg (ots)

  • VAM als sinnvolle Ergänzung zu Job-Börsen
  • Modernes Internet-Serviceportal als zentraler Bestandteil der BA-Reform
  • Schnellere Arbeitsvermittlung
  • Gesetzlicher Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen
  • Steigende Bedeutung des Internets bei Personalbeschaffung und Stellenvermittlung
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) steht Kooperationen mit den
Online-Stellenmärkten von Zeitungen und Zeitschriften sowie den
insgesamt rund 400 Internet-Jobbörsen weiterhin aufgeschlossen
gegenüber. Das ab Dezember 2003 an den Start gehende und zur Zeit
unter dem Projektnamen "Virtueller Arbeitsmarkt" (VAM) vorbereitete
neue Serviceportal der BA versteht sich als sinnvolle Ergänzung, die
für deutlich mehr Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sorgen wird.
Kooperierende Jobbörsen können durch den Zugang von Kunden und
Besuchern aus dem VAM mit einer Steigerung der Besucherzahlen und
ihrer Werbeeinnahmen sowie mit zusätzlichen Umsätzen durch die
provisionsfreie Weiterleitung von Stellenangeboten rechnen. Bewerber-
und Stellenprofile können zwischen den Arbeitsmarktpartnern
ausgetauscht werden (Cross-Posting).
Die BA ist seit 1997 mit Dienstleistungen im Internet präsent. Sie
ist mit 350.000 Stellenangeboten im Stellen-Informations-Service
(SIS) und zwei Millionen Bewerberangeboten im
Arbeitgeber-Informations-Service (AIS) in diesem Bereich Marktführer.
Für Fach- und Führungskräfte, Ingenieure und IT-Fachkräfte  bietet
sie zusätzlich spezielle Online-Vermittlungsbörsen an.
Die Bundesanstalt für Arbeit ist gesetzlich verpflichtet, ihr
Dienstleistungsangebot nicht nur auf arbeitslose Bewerber mit
geringen Qualifikationen zu beschränken. Der gesetzliche Auftrag
schließt auch besonders qualifizierte Arbeitnehmer sowie die
Arbeitgeber mit ein.
Seit 1. Juli 2003 gilt die Regelung, dass sich Arbeitnehmer
bereits bei Erhalt der Kündigung bei den zuständigen Arbeitsämtern
melden müssen. Damit nehmen verstärkt Menschen die Dienste der
Arbeitsämter einschließlich der Online-Angebote in Anspruch, die zwar
gekündigt sind, aber noch in Beschäftigung stehen.
Damit die BA ihren gesetzlichen Auftrag qualitativ besser erfüllen
kann, wird für Arbeitgeber und Arbeitnehmer das
Online-Dienstleistungsangebot mit dem Projekt "Der Virtuelle
Arbeitsmarkt" modernisiert. Der Virtuelle Arbeitsmarkt enthält eine
zentrale Plattform mit unterschiedlichen Zugriffsberechtigungen für
alle am Arbeitsmarktgeschehen beteiligten Personengruppen. Ziel ist
es, mit neuen Internettechnologien den Arbeitsmarkt transparent zu
machen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, die Vermittlung in Arbeit zu
beschleunigen und zur Verkürzung der Dauer von Arbeitslosigkeit
beizutragen. Dabei möchte die BA das Know-how ihrer
Arbeitsmarktpartner (z.B. kommerzielle Jobbörsen) nutzen und sie in
das neue Online-Dienstleistungsangebot einbinden.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original content of: Bundesagentur für Arbeit (BA), transmitted by news aktuell

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