Deutscher Imkerbund begrüßt Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zum Bienenschutz
Wachtberg (ots)
"Die gestern von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete Eilverordnung zum Inverkehrbringen und der Aussaat von Wintergetreide, das mit Neonicotinoiden gebeizt worden ist, begrüße ich sehr. Die Verordnung schließt eine Lücke, über die trotz Anwendungsverbotes von Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide diese auf den Acker gelangen hätten können" sagt der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V., Peter Maske, nach der Verlautbarung des Ministeriums.
Dieser Schritt zeige, so Maske, dass die Blüten bestäubenden Insekten, darunter auch die Honigbiene, mittlerweile einen erfreulichen Stellenwert und Anerkennung in der politischen Arbeit erreicht hätten. Auch bei den für die Risikobewertung zuständigen Behörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Julius-Kühn-Institut sei ein hoher Sensibilisierungsgrad für die Gefährdungspotentiale für Blütenbestäuber vorhanden. Besonders anzuerkennen sei, dass nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt werde und nicht erst nach Schadenseintritt. Das zeige, dass man aus den 2008 in Südbaden aufgetretenen massenhaften Bienenverlusten nach Anwendung von qualitativ schlecht gebeizten Maissaatgut gelernt habe und die intensiven Gespräche zwischen Imkerverbänden und dem Ministerien sowie den zuständigen Behörden, die man seither gemeinsam geführt habe, zum Verständnis beigetragen haben.
Der Deutsche Imkerbund e. V. mit rund 98.000 Mitgliedern ist die größte europäische Interessenvertretung der Imkerinnen und Imker und hat bereits 2010 in einem Positionspapier das Verbot des Einsatzes aller Neonicotinoide gefordert. Derzeit besteht für Insektizide, die die sehr giftigen Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, noch bis Ende des Jahres ein EU-weites Anwendungsverbot bei bestimmten Kulturen. Und gerade mit diesen Wirkstoffen wäre Saatgut gebeizt, das ohne die Eilverordnung nach Deutschland gelangen könnte.
Mehr zur Verordnung unter http://ots.de/efcaM und http://ots.de/33irH
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