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Formularkrieg und Haftungsfalle "Bauabzugsteuer"
Die Haufe Mediengruppe erwägt eine Musterklage

Freiburg (ots)

Die ab 1.1.2002 geltende Bauabzugsteuer bringt
für Unternehmer und private Vermieter eine kaum zu bewältigende Flut
an Formularen und Haftungsrisiken mit sich. Die Haufe Mediengruppe in
Freiburg wird gegen die neue Steuerregelung angehen und bereitet
entsprechende Musterverfahren vor.
Nach der neuen Gesetzeslage müssen Unternehmen, die Bauleistungen
in Auftrag geben, vom späteren Brutto-Rechnungsbetrag des
Auftragnehmers 15% abziehen und an das Finanzamt des ausführenden
Handwerksbetriebs oder Bauunternehmens abführen. Auch Vermieter von
Wohn- oder Gewerbeimmobilien müssen aufpassen: Werden Aufträge zur
Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken
vergeben, müssen von den eingehenden Rechnungen ebenfalls 15%
abgezogen und abgeführt werden. Davon befreit ist derzeit
ausschließlich selbstgenutztes Wohnungseigentum. Ob hier noch eine
Entschärfung kommt, muss abgewartet werden.
Jeder dieser Abzugsvorgänge ist auf amtlichen Formularen
genauestens zu belegen und zu dokumentieren. Dabei kommt auf
Betroffene ein kaum zu übersehender Zeit- und Kostenaufwand zu. Das
Schlimmste aber: wer sich in der Fülle der Formulare nicht auskennt
oder bei deren Bearbeitung Fehler macht, steht mit einem Bein in der
Haftungsfalle. Und dazu drohen noch erhebliche Bußgelder.
Gerhard Geckle, Justitiar des Rudolf Haufe Verlags will für die
Haufe Mediengruppe ein Musterverfahren, ggf. bis vor das
Verfassungsgericht bringen:
"Diese Regelung ist ein in der Geschichte der Steuergesetzgebung
fast einmaliger Vorgang der Verlagerung von Verantwortung auf die
Schultern der Wirtschaft und der Privatpersonen und damit dem Wesen
des deutschen Steuerrechts völlig fremd. Die Vorgaben, welches
Unternehmen wann, für welchen Zeitraum und unter welchen
Voraussetzungen eine Freistellung von der Regelung beantragen kann,
sind aus meiner Sicht und nach Meinung der Haufe Mediengruppe völlig
willkürlich und nicht nachvollziehbar. Die Neuregelung bewegt sich
nach unserer Auffassung in zweifelhaftem juristischem Fahrwasser. Im
Sinne der vielen Zigtausend Betroffenen  können wir das so nicht
hinnehmen und werden mit dem Musterfall eines Unternehmens, dessen
Freistellungsantrag abgelehnt oder nur befristet wurde, z.B. bei
Existenzgründern, den Instanzenweg beschreiten. Dabei gehen wir
notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht."
Aber der Experte sieht noch ganz andere Gefahren in der neuen
Regelung, mit denen sich der Steuergesetzgeber keinen Gefallen tue:
"Das Bauabzugsgesetz leistet Betrugsabsichten Vorschub. In ihm
stecken kaum überschaubare Möglichkeiten der Rechnungsmanipulation.
Ich befürchte, dass einige Betroffene sehr viel Phantasie bei
künftigen Rechnungsstellungen entwickeln werden, um letztlich den
Folgen durch das Gesetz zu entgehen."
Die Haufe Mediengruppe bringt in wenigen Tagen eine ausführliche
Broschüre auf den Markt, die den Umgang mit dem Bauabzugsgesetz
erleichtert, sämtliche Checklisten, Formulare, Muster- und
Gesetzestexte enthält und Hintergründe erläutert. Ausführliche
Beispiele sollen dabei helfen, teure Fehler zu begehen.
Das Buch mit dem Titel "Bauabzugsteuer 2002" ist ab 12. Dezember
im Handel, kostet 34,90 Euro (68, 26 DM) und ist steuerlich
absetzbar.
Weitere Informationen, Interviewtermine und Rezensionsbestellungen
bei:
Haufe Mediengruppe 
Presseabteilung 
Peter Steinbeck
Tel.: 0761/3683-240
E-Mail  peter.steinbeck@haufe.de

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