Formularkrieg und Haftungsfalle "Bauabzugsteuer"
Die Haufe
Mediengruppe erwägt eine Musterklage
Freiburg (ots)
Die ab 1.1.2002 geltende Bauabzugsteuer bringt für Unternehmer und private Vermieter eine kaum zu bewältigende Flut an Formularen und Haftungsrisiken mit sich. Die Haufe Mediengruppe in Freiburg wird gegen die neue Steuerregelung angehen und bereitet entsprechende Musterverfahren vor.
Nach der neuen Gesetzeslage müssen Unternehmen, die Bauleistungen in Auftrag geben, vom späteren Brutto-Rechnungsbetrag des Auftragnehmers 15% abziehen und an das Finanzamt des ausführenden Handwerksbetriebs oder Bauunternehmens abführen. Auch Vermieter von Wohn- oder Gewerbeimmobilien müssen aufpassen: Werden Aufträge zur Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken vergeben, müssen von den eingehenden Rechnungen ebenfalls 15% abgezogen und abgeführt werden. Davon befreit ist derzeit ausschließlich selbstgenutztes Wohnungseigentum. Ob hier noch eine Entschärfung kommt, muss abgewartet werden.
Jeder dieser Abzugsvorgänge ist auf amtlichen Formularen genauestens zu belegen und zu dokumentieren. Dabei kommt auf Betroffene ein kaum zu übersehender Zeit- und Kostenaufwand zu. Das Schlimmste aber: wer sich in der Fülle der Formulare nicht auskennt oder bei deren Bearbeitung Fehler macht, steht mit einem Bein in der Haftungsfalle. Und dazu drohen noch erhebliche Bußgelder.
Gerhard Geckle, Justitiar des Rudolf Haufe Verlags will für die Haufe Mediengruppe ein Musterverfahren, ggf. bis vor das Verfassungsgericht bringen:
"Diese Regelung ist ein in der Geschichte der Steuergesetzgebung fast einmaliger Vorgang der Verlagerung von Verantwortung auf die Schultern der Wirtschaft und der Privatpersonen und damit dem Wesen des deutschen Steuerrechts völlig fremd. Die Vorgaben, welches Unternehmen wann, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen eine Freistellung von der Regelung beantragen kann, sind aus meiner Sicht und nach Meinung der Haufe Mediengruppe völlig willkürlich und nicht nachvollziehbar. Die Neuregelung bewegt sich nach unserer Auffassung in zweifelhaftem juristischem Fahrwasser. Im Sinne der vielen Zigtausend Betroffenen können wir das so nicht hinnehmen und werden mit dem Musterfall eines Unternehmens, dessen Freistellungsantrag abgelehnt oder nur befristet wurde, z.B. bei Existenzgründern, den Instanzenweg beschreiten. Dabei gehen wir notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht."
Aber der Experte sieht noch ganz andere Gefahren in der neuen Regelung, mit denen sich der Steuergesetzgeber keinen Gefallen tue: "Das Bauabzugsgesetz leistet Betrugsabsichten Vorschub. In ihm stecken kaum überschaubare Möglichkeiten der Rechnungsmanipulation. Ich befürchte, dass einige Betroffene sehr viel Phantasie bei künftigen Rechnungsstellungen entwickeln werden, um letztlich den Folgen durch das Gesetz zu entgehen."
Die Haufe Mediengruppe bringt in wenigen Tagen eine ausführliche Broschüre auf den Markt, die den Umgang mit dem Bauabzugsgesetz erleichtert, sämtliche Checklisten, Formulare, Muster- und Gesetzestexte enthält und Hintergründe erläutert. Ausführliche Beispiele sollen dabei helfen, teure Fehler zu begehen.
Das Buch mit dem Titel "Bauabzugsteuer 2002" ist ab 12. Dezember im Handel, kostet 34,90 Euro (68, 26 DM) und ist steuerlich absetzbar.
Weitere Informationen, Interviewtermine und Rezensionsbestellungen bei:
Haufe Mediengruppe Presseabteilung Peter Steinbeck Tel.: 0761/3683-240 E-Mail peter.steinbeck@haufe.de
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