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Alle wichtigen Aushanggesetze auf dem neuesten Stand
Arbeitnehmer müssen über ihre Rechte und Pflichten informiert werden

Freiburg (ots)

Die Arbeitgeber sind gesetzlich dazu
verpflichtet, alle Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten zu
informieren. Dazu reicht es aus, die aktuellen aushangpflichtigen
Gesetze an einer für alle Mitarbeiter zugänglichen Stelle auszulegen.
Geschieht dies nicht, drohen den Unternehmen wegen der
Vernachlässigung ihrer Fürsorgepflicht Geldbußen von bis zu 2.500
Euro.
Die Arbeitgeber sind durch verschiedene gesetzliche Regelungen
dazu gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze und Verordnungen
an einer geeigneten Stelle im Unternehmen auszulegen oder
auszuhängen. Dies geschieht in der Regel durch einen Aushang am
schwarzen Brett. Mit der aktuellen Broschüre "Die wichtigsten
Aushanggesetze für die Personalabteilung" erfüllen Arbeitgeber ihre
rechtlichen Verpflichtungen. Die Neuregelungen des
Mutterschutzgesetzes zum 20. Juni 2002 sind bereits eingearbeitet.
Die Änderung des Mutterschutzgesetzes wirkt sich auf die Dauer der
Schutzfristen aus, wenn die Entbindung ab In-Kraft-Treten des
Gesetzes am 20. Juni 2002 stattgefunden hat. Die Schutzfrist für alle
Geburten beträgt nun einheitlich 14 Wochen - soweit es sich nicht um
Früh- oder Mehrlingsgeburten handelt, bei denen die Schutzfrist
nochmals 4 Wochen länger ist. Wird ein Kind vor dem errechneten
Geburtstermin geboren, wird der Zeitraum der vorgeburtlichen
Schutzfrist, der nicht in Anspruch genommen werden konnte, an die
Schutzfrist nach der Geburt angehängt.
Komplett neu aufgenommen wurde auch das SGB IX (Sozialgesetzbuch
Neuntes Buch), das die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
regelt und an die Stelle des Schwerbehindertengesetzes getreten ist.
Alle Gesetze entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und können
deshalb von der Aufsichtsbehörde nicht beanstandet werden.
Die wichtigsten Aushanggesetze für die Personalabteilung
   Ausgabe Juli 2002, DIN A 5 Broschur, 228 Seiten, 14,80 EURO
   ISBN 3-448-05249-3
   Rudolf Haufe Verlag, Freiburg
   Bestell-Nr. 04290-0005, Bestell-Hotline: 0761-89 88 444
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten bei:
Rudolf Haufe Verlag
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Presse und PR
Alexandra Temme
Tel. 0761-36 83-940, Fax -666
E-Mail  pressestelle@haufe.de

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