Notargebühren: Geld zurück verlangen
Freiburg (ots)
Alle, die sich in den letzten vier Jahren bei einem verbeamteten Notar Geschäfte haben beurkunden lassen, können damit rechnen, dass ihnen große Teile der Notargebühren zurückerstattet werden. Wie die zur Haufe Mediengruppe gehörende Zeitschrift "Immobilien Wirtschaft und Recht" in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, ist dies das Ergebnis eines Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Professor Wolfgang Böckenförde vom März dieses Jahres. Nach derzeitiger Praxis steigt die notarielle Gebühr mit dem Wert des zu beurkundenden Gegenstands. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2002 entschieden, dass verbeamtete Notare in Baden für bestimmte Vorgänge Gebühren nur noch nach Aufwand erheben dürfen. Prof. Böckenförde kommt nun zu dem Ergebnis, dass dies möglicherweise für alle Beurkundungen im beamteten Notariat gilt. Die Zeitschrift rät, gegen die Gebührenbescheide das Rechtsmittel der Erinnerung einzulegen. Kosten entstünden dadurch nicht. Weitere Informationen unter www.iwr-magazin.de
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