Einsatzzeiten im Arbeitsschutz berechnen mit dem neuen Einsatzzeitenrechner von Haufe
Freiburg (ots)
Anfang des Jahres 2005 ist die neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" in Kraft getreten. Rund die Hälfte der Berufsgenossenschaften hat die BGV A2 inzwischen in der Fassung für ihre Berufsgenossenschaft veröffentlicht.
Anhand des neuen Einsatzzeitenrechners der Haufe Mediengruppe können nun alle Betriebe leicht überprüfen, ob ihre Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte noch mit den aktuellen Vorgaben übereinstimmen. Überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstleistern ermöglicht der Einsatzzeitenrechner die einfache Berechnung der erforderlichen Einsatzzeiten als Grundlage für ihr Angebot. Das beste dabei: die Eingaben zu einem Unternehmen können gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgerufen werden. Damit können problemlos Neuberechnungen durchgeführt werden, z.B. nach der Änderung von Gefährdungsfaktoren. Im Haufe Arbeitsschutzportal (www.arbeitsschutz-office.de) kann der Einsatzzeitenrechner nach einer einfachen Registrierung kostenlos genutzt werden.
Die BGV A2 konkretisiert die im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten und macht genaue Vorgaben, wie deren jährliche Einsatzzeiten zu berechnen sind. In der Regel hängen die Einsatzzeiten von der Zahl der Mitarbeiter in Produktion und Verwaltung, der Branche sowie spezifischen Gefährdungen des Betriebs ab.
Derzeit können die Einsatzzeiten für folgende Unfallversicherungsträger berechnet werden:
- Bergbau-BG - Steinbruchs-BG - BG der Feinmechanik und Elektrotechnik - BG der chemischen Industrie - Holz-BG - BG Druck und Papierverarbeitung - BG Nahrungsmittel und Gaststätten - Großhandels- und Lagerei-BG - Verwaltungs-BG - BG der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen - BG für Fahrzeughaltungen - Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Der Einsatzzeitenrechner wird erweitert, sobald weitere Berufsgenossenschaften die neue BGV A2 verabschieden und veröffentlichen.
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