Konstruktiver Neuanfang mit dem Betriebsrat: Nächste Wahl im März 2006 - Haufe Betriebsverfassung Office schützt vor Fallstricken
Freiburg (ots)
Mit seiner Zurückhaltung war der Arbeitgeber schlecht beraten: Er hatte den Betriebsrat vor der betriebsbedingten Kündigung eines Mitarbeiters nicht vollständig über wirklich alle Kündigungsgründe informiert. So konnte der Arbeitnehmer dem Gericht gegenüber plausibel darlegen, seine Firmenleitung habe dem Betriebsrat nicht "die ganze Wahrheit gesagt" - und kam mit seiner Kündigungsschutzklage beim Landesarbeitsgericht Mainz durch. Denn, so das Gericht, der Arbeitgeber müsse den Betriebsrat "über alle Tatsachen und subjektiven Vorstellungen" unterrichten, die zur Kündigung geführt hätten (LAG Rhld.-Pflz., AZ 7 sa 167/05).
Ein Beispiel, das zeigt, wie selbst große Unternehmen eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat immer noch unterschätzen. Dabei kann diese Kooperation für alle Beteiligten durchaus fruchtend sein, wie eine jüngst veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Unternehmen, die auf Basis von Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat viel für die Familienpflichten ihrer Mitarbeiter tun, haben bei ihrer Belegschaft nicht nur einen Stein im Brett, sondern auch bei der Personalrekrutierung wesentlich bessere Karten.
Wer als Chef auf derlei Betriebsvereinbarungen setzen will und demnach ein gutes Verhältnis mit dem Betriebsrat erreichen möchte, muss sich sputen, denn: Mit dem Stichtag 1. März 2006 muss der Arbeitgeber die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen gewährleisten. Zeit zum einen für einen Neuanfang im Teamwork mit den Betriebsräten, aber zudem warten schon bei dem Wahlprozedere eine Menge Fallstricke, die es zu beachten gilt. So muss der Arbeitgeber den Betriebsrat etwa aktiv bei der Wahlorganisation unterstützen: das fängt bei finanzieller Beihilfe an, geht über die Akzeptanz von Wahlwerbung bis hin zu besonderem Kündigungsschutz bereits für Wahlbewerber, die noch gar kein Betriebsrat sind.
Rechtssichere Lösungen für derlei Anforderungen findet der Unternehmer in der Informations-Software "Haufe Betriebsverfassung Office" des Rudolf Haufe Verlags, das umfassend hinsichtlich der Fragen der betrieblichen Mitbestimmung berät: Eine sinnvolle Verknüpfung von Praxis-Kommentar, Lexikon, Gesetzestexten und Arbeitshilfen schafft schnell Klarheit und führt den Ratsuchenden zu maßgeschneiderten Lösungen für jeden unternehmerischen Einzelfall. Dabei sind die Texte zwar von ausgewiesenen Experten verfasst, aber dennoch auch für juristische Laien absolut verständlich aufbereitet.
Der Praxisratgeber klärt genau auf, wie weit die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten reichen und bietet ein Lexikon zur betrieblichen Mitbestimmung zum schnellen Nachschlagen an. Das Programm enthält rechtssichere Mustertexte und Betriebsvereinbarungen wie Anhörungsschreiben an den Betriebsrat, Informationen über Teilzeitarbeitsplätze oder die Anordnung von Überstunden in Eilfällen. Somit gehen Chefs kein Rechtsrisiko ein und können mit dem Betriebsrat konstruktiv zum Wohle des Unternehmens zusammenarbeiten.
Weitere aktuelle Informationen zum Personalrecht und zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unter http://www.haufe.de.
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Update nach Bedarf für 54 Euro. Rudolf Haufe Verlag, Freiburg. Bestell-Nr. 04155-0500
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten bei: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tanja Eckenstein Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -900 E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
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