Haufe aktuell: Neue Dienstwagenregeln betreffen nur Freiberufler - Kritik von den Verbänden
Freiburg (ots)
Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2005 den Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen verabschiedet. Darin wird u. a. die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen unter der Anwendung der Einprozentregelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt. Die betriebliche Nutzung muss somit mehr als 50 Prozent betragen.
Unklar war im Vorfeld der Anwendungsbereich der Neuregelung. Nun ist klargestellt, dass die geplanten Änderungen auf die Fälle, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt (so genannte Dienstwagenbesteuerung), keine Auswirkung haben.
Von der Begrenzung der Steuerbegünstigung sind insbesondere Selbstständige (Handwerker, Freiberufler und Gewerbetreibende) betroffen. Bisher konnten sie ihren Dienstwagen pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenneupreises versteuern, was das aufwendige Führen eines Fahrtenbuches überflüssig machte und in vielen Fällen günstiger war. Der Umfang der privaten Nutzung war nicht entscheidend, sofern die betriebliche Nutzung mindestens zehn Prozent betrug. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Einprozentregelung nur noch gelten soll, wenn der Wagen zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmer. Somit wird zukünftig in vielen Fällen ein Fahrtenbuch geführt werden müssen.
Für Fälle, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Dienstwagen auch tatsächlich betrieblich genutzt werden. Eine Nachweispflicht besteht nicht, die Einprozentregelung kann weiter angewandt werden.
Verbände kritisieren, dass insbesondere Kleinunternehmer gegenüber großen Unternehmen benachteiligt werden. Handwerker, Gewerbetreibende, Monteure, Außendienstler und Freiberufler seien betroffen, nicht hingegen große Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Dienstwagen überlassen.
Die Verabschiedung des Gesetzes wird erst 2006 erfolgen, der Bundesrat muss zustimmen. Ein Termin steht noch nicht fest. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen erfolgen.
Über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die geplanten Neuregelungen informiert die Haufe Mediengruppe, eines der führenden Medienunternehmen im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern auf ihrer Internetseite http://www.haufe.de und unter http://presse.haufe.de. Dort werden unter der Rubrik Pressemitteilungen die neuesten Beschlüsse zusammengestellt, deren Hintergründe erläutert und die konkreten Auswirkungen erklärt.
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