Haufe aktuell: Seit 1. Juli gelten neue Pauschalabgaben bei den Minijobs
Haufe-Rechner ermittelt neue Werte
Kostenlose Broschüre erläutert alle Details
Freiburg (ots)
Seit dem 1. Juli müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) Pauschalabgaben in Höhe von 30 Prozent statt wie bisher 25 Prozent bezahlt werden. Der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen hat in einer Umfrage herausgefunden, dass die Betriebsprüfer der Rentenversicherungen zum weitaus größten Teil Beanstandungen bei den 400-Euro-Jobs hatten. Umso wichtiger, dass Arbeitgeber bei diesem Thema auf dem aktuellen Stand sind.
Die Haufe Mediengruppe stellt unter www.haufe.de/minijob ein kostenfreies Berechnungsprogramm zur Verfügung, mit dem man die neuen Werte ganz schnell ermitteln kann und so die ersten Abrechnungen nach den Neuregelungen pünktlich zum 31. Juli machen kann.
Außerdem bietet die Haufe Mediengruppe eine detaillierte Infobroschüre an, in der Arbeitgeber nicht nur nachlesen können, wie sie die Abgaben korrekt berechnen, sondern auch wie sie ihnen entgehen können und welche Möglichkeiten es gibt, die Minijob-Arbeitsverhältnisse umzustellen. Der Haufe Mini-Job Guide steht unter www.haufe.de/minijob zum kostenlosen Download bereit. Detailliert, praxisnah mit plausiblen Rechenbeispielen und allgemein verständlich geben die Haufe-Lohnexperten wertvolle Tipps für Arbeitgeber. Das Heft gibt jede Menge Tipps zu grundlegenden Gestaltungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen, Rechenbeispiele zur Abwälzung der Lohnsteuer, Rechenformeln für die Gleitzone und Hinweise zu Ausnahmeregeln, die etwa bei Rentnern und Altersteilzeitbeschäftigten zutreffen.
Fazit: eine Pflichtlektüre für Arbeitgeber, die bereits Minijobber einsetzen oder dies beabsichtigen.
Weitere Informationen:
Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tanja Eckenstein Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg Tel.: 0761-3683-940 oder -464, Fax -900 E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
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