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VPRT zum "Markttest" der EU-Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen die internationale Vereinigung von Verwertungsgesellschaften (CISAC):

Bonn (ots)

Verpflichtungsangebote der Verwertungsgesellschaften verhindern 
   Wettbewerb beim Erwerb der Musikrechte - Sendeunternehmen fordern 
   einheitliche Anlaufstelle und Wettbewerb bei Verwaltungskosten
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat mit 
seiner Stellungnahme zum "Markttest" im Wettbewerbsverfahren der 
EU-Kommission gegen die internationale Vereinigung von 
Verwertungsgesellschaften (CISAC) die von den 
Verwertungsgesellschaften angebotenen Verpflichtungen als völlig 
unzureichend zurückgewiesen. "Die Vorschläge verfehlen ganz klar das 
Ziel, den grenzüberschreitenden Musikrechteerwerb zukunftsfähig zu 
gestalten und den Sendern sowohl eine einheitliche Anlaufstelle als 
auch Wahlfreiheit bei der Auswahl der Verwertungsgesellschaft und 
niedrige Verwaltungskosten zu ermöglichen", so VPRT-Präsident Jürgen 
Doetz heute in Berlin. Die von der CISAC und ihren Mitgliedern 
vorgeschlagenen Verpflichtungen stünden in diametralem Gegensatz zum 
Ziel eines freien Wettbewerbs, der durch das Gemeinschaftsrecht 
vorgegeben sei und würden das bestehende territoriale Monopol der 
nationalen Verwertungsgesellschaften sogar noch zementieren. "Die 
Kommission darf die von der CISAC vorgeschlagenen Angebote 
keinesfalls akzeptieren. Andernfalls würde sich für Sendeunternehmen 
als Hauptbetroffene die Situation des Lizenzerwerbs nicht verbessern,
sondern sogar verschlechtern", so Doetz weiter.
Die Kritik des VPRT richtet sich u. a. auf den zu engen 
Anwendungsbereich der Verpflichtungsvorschläge. So sind etwa 
Vervielfältigungsrechte von vornherein ausgenommen. Ebenso sind 
zahllose Einzelausnahmen für bestimmte Übertragungswege vorgesehen. 
Aus Sicht des VPRT ist damit eine vollständige Marginalisierung der 
noch verbleibenden Anwendungsfälle in der Praxis verbunden. "Am Ende 
könnte ein Oligopol weniger starker europäischer 
Verwertungsgesellschaften stehen und damit der für die 
Sendeunternehmen unerlässliche `One-Stop-Shop´ für das weltweite 
Repertoire verhindert werden. Zudem wäre der Einsatz von 
Nischenrepertoires und damit der Erhalt der kulturellen Vielfalt 
gefährdet", so Doetz abschließend.
In einem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren gegen die 
internationale Vereinigung der Verwertungsgesellschaften (CISAC) 
hatte dieser einen Mustervertrag für Gegenseitigkeitsvereinbarungen 
seiner Mitglieder - zu denen auch die deutsche GEMA zählt - für die 
Verwaltung von Rechten zur öffentlichen Aufführung vorgelegt. Die 
Kommission hatte den beteiligten Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, 
bis zum 8. Juli 2007 zu den von der CISAC und den nationalen 
Verwertungsgesellschaften vorgelegten Vorschlägen im Rahmen einer 
Marktprüfung Stellung zu nehmen, bevor weitergehende Entscheidungen 
getroffen werden. Sie selbst hatte Ende Januar 2006 in einer 
Mitteilung erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der bestehenden 
Lizenzierungspraxis mit dem europäischen Wettbewerbsrecht, 
insbesondere bezogen auf Territorialitätsklauseln, angemeldet. An 
diesem Verfahren hatten sich neben dem VPRT zahlreiche europäische 
Sendeunternehmen, Verbände und Organisationen beteiligt.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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