VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT-Vorstand appelliert an Rundfunkkommission der Länder: Novelle des Rundfunkstaatsvertrages muss korrigiert werden - privatem Rundfunk droht massive Verschlechterung bei Verbreitung
Berlin (ots)
Mit einem Schreiben an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder hat der Vorstand des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) nach seiner Sitzung in Berlin vor einer weitreichenden Benachteiligung der privaten Rundfunkanbieter durch die von den Ländern vorgesehene Novelle des Rundfunkstaatsvertrages gewarnt. Der Verband fordert die Länder dringend auf, wesentliche Punkte des Staatsvertragsentwurfs zu korrigieren. Die aktuellen Pläne würden die digitale Verbreitungssituation des privaten Fernsehens und noch gravierender des privaten Hörfunks in Deutschland dramatisch verschlechtern.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Wir appellieren an die Länder, diese eklatante Fehlentwicklung aufzuhalten und die Vorlage noch vor der Beratung der Regierungschefs kommende Woche entsprechend anzupassen. Der Entwurf bringt das Verhältnis von Pflichten und Rechten der Privaten vollständig aus dem Gleichgewicht. Die Länder werden ihrer Kernaufgabe zur nationalen Vielfaltsicherung damit nicht gerecht und spielen denjenigen in die Hand, die die Länderkompetenzen in diesem Bereich ohnehin untergraben wollen."
Hauptkritikpunkt des VPRT ist die Bestimmung zur Weiterverbreitung auf Plattformen. Während der private Rundfunk schon durch die Liberalisierung der Belegungsvorschriften für Plattformbetreiber benachteiligt wird, verschärft sich die Situation noch einmal dadurch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine allumfassende Vorrangstellung eingeräumt werden soll. Dies führt soweit, dass private Fernseh- und Hörfunkprogramme gegenüber öffentlich-rechtlichen Angeboten einschließlich deren programmbegleitender Telemedien pauschal schlechter gestellt würden. "Jede noch so umstrittene öffentlich-rechtliche Mediathek oder Partnervermittlung hätte damit auf allen Plattformen Vorrang vor privaten Rundfunkangeboten. Da stellt sich in letzter Konsequenz die Frage, ob der Gesetzgeber den privaten Rundfunk damit bewusst aus dem System der demokratischen Vielfaltsicherung durch ein duales Rundfunksystem entlassen will. Das hätte weitreichende Konsequenzen für alle Bereiche der Rundfunkregulierung und wäre eine Katastrophe für die private Medienwirtschaft", so Dr. Tobias Schmid, Vizepräsident Fernsehen und Multimedia des VPRT.
Hans-Dieter Hillmoth, Vizepräsident Radio und Audiodienste des VPRT, verweist auf die besonders dramatische Situation für das Radio. Hier gebe es nicht einmal eine Regelung, die wie im Fernsehbereich ein auch dort nicht ausreichendes "Vielfaltsdrittel" bei der Kapazitätsvergabe von Plattformen vorgebe. "Damit droht das Radio auf neuen digitalen Plattformen ausgesperrt zu werden," so Hillmoth. Auf Grund der elementaren Bedeutung des Radios, gerade in regionalen und landesweiten Kommunikationsräumen aber auch für neue bundesweite Angebote, müsse hier eine andere Regelung getroffen werden.
Der VPRT-Vorstand hat sich vor diesem Hintergrund in seinem Schreiben an die Länder dafür eingesetzt, dass Verbreitungsregelungen zur Absicherung der privaten Vielfalt über das vorgesehene Drittel von Kapazitäten hinausgehen müssen und für den privaten Hörfunk eine entsprechende Regelung getroffen wird. Dem Rundfunk muss bei den Verbreitungsregelungen ein Vorrang vor Telemedienangeboten - bei einer angemessenen Berücksichtigung vergleichbarer Telemedien - eingeräumt werden. Die im Entwurf vorgenommene doppelte Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss durch eine am Bedarf orientierte Zuordnung/Zuweisung ersetzt werden. Die Vorrangregelung öffentlich-rechtlicher Telemedien ist ebenfalls aus dem Entwurf zu streichen.
Pressesprecher: Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel.: 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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