VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT begrüßt die Annahme des neuen TK-Rechtsrahmens durch das Europäische Parlament und appelliert an den Rat, diesem Ergebnis zuzustimmen:
Straßburg/Berlin (ots)
Das Europäische Parlament ermöglicht weiterhin die nationale Ausgestaltung des Frequenzmanagements
Der VPRT begrüßt, dass das EU-Parlament das sog. TK-Reformpaket angenommen hat.
Das Europäische Parlament erkennt durch seine Abstimmung die besondere Rolle des Rundfunks an. Die Mitgliedstaaten haben es weiterhin maßgeblich in der Hand, ihr Frequenzmanagement unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Rundfunksystems auszugestalten. Für den Rundfunk bedeutet dies, dass Harmonisierungsmaßnahmen für Frequenzen oder Genehmigungen nur durch ein Gesetzgebungsverfahren und nicht durch ein weniger demokratisches Ausschussverfahren beschlossen werden können. Mitgliedstaaten haben zudem die Möglichkeit, Funkfrequenzen dem Rundfunk privilegiert zuzuweisen und diese Frequenzen vom Handel auszunehmen.
"Dem Parlament ist es gelungen, einen tragfähigen Kompromiss für die teilweise stark divergierenden Interessen und damit einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die Fortentwicklung des Rundfunks und anderer elektronischer Kommunikationsdienste zu beschließen. Wir bedanken uns bei den Abgeordneten für ihren engagierten Einsatz, eine Einigung mit Rat und EU-Kommission zu erreichen", so VPRT-Vizepräsident Dr. Tobias Schmid.
Aufgrund einer Abweichung des Parlaments in einem Punkt von dem mit dem Rat ausgehandelten Kompromisstext könnte das TK-Paket unter Umständen in ein Vermittlungsverfahren gehen müssen. Tobias Schmid: "Wir appellieren an den Rat, Kompromissbereitschaft zu zeigen, damit dieses hochkomplexe Richtlinienpaket noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann."
Der Ministerrat wird voraussichtlich am 12. Juni 2009 über das Reformpaket abstimmen. Sollte auch hier eine Einigung erzielt werden, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Ein Vermittlungsverfahren würde den Prozess in die nächste Legislaturperiode vertagen und die Modernisierung des Telekommunikationsrechtsrahmens erheblich verzögern.
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