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Neuer Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht am Dienstag vorgestellt / VPRT Präsident Jürgen Doetz: Änderungen der Bundesregierung reichen nicht aus!

Bonn/Berlin (ots)

Trotz massiver Einwände der gesamten
Medienwirtschaft zum Entwurf des Urhebervertragsrechts hat die
Bundesregierung in der letzten Änderung wenig Anpassungen
vorgenommen. Gerade im Bereich der Zwangsschlichtung vor dem OLG beim
Aufstellen gemeinsamer Vergütungsregeln und bei der Ausweitung des
Bestsellerparagraphen ist der jetzige Entwurf von den
Medienunternehmen nicht hinnehmbar. "Wenn die Bundesregierung in
diesen Punkten unnachgiebig bleibt, werden wir alle Möglichkeiten
ausschöpfen, die uns politisch und rechtlich zur Verfügung stehen",
so VPRT Präsident Jürgen Doetz.
Die Vorschrift zur Zwangsschlichtung - ein Kernstück der Reform
des Urhebervertragsrechts - ist trotz der massiven Kritik der
Medienwirtschaft im Wesentlichen unangetastet geblieben. Für die
privaten Rundfunkanbieter ist es unannehmbar, dass es Gewerkschaften
möglich sein soll, Medienunternehmen vor eine Schlichtungsstelle und
notfalls vor ein Oberlandesgericht zu zwingen, das nach "billigem
Ermessen" Vergütungsregeln aufstellen soll.
"Zwar sind die Änderungen am Regierungsentwurf ein Schritt in die
richtige Richtung, doch kann die Film- und Fernsehbranche auch mit
dem neuen Entwurf dazu gezwungen werden, die Rechte von ihren
Angestellten und freien Mitarbeitern nur noch kollektiv zu erwerben",
so der VPRT Präsident Jürgen Doetz. "Diese Form der
Zwangskollektivierung ist bislang einzigartig und in höchstem Maße
bedenklich, da sie einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich
gewährte Koalitionsfreiheit darstellt."
Auch der Anspruch auf angemessene Vergütung wird nach wie vor
gesetzlich festgeschrieben und nicht der Selbstregulierung des
Marktes überlassen. Die rückwirkende Ausweitung des
Bestsellerparagraphen auf die Film- und Fernsehbranche greift in
bereits geschlossene Verträge ein und schafft eine gefährliche
rechtliche und ökonomische Planungsunsicherheit.
Für Rückfragen: 
Stefan Kühler, 
Tel.: 0228/93450-31, 
e-mail:  kuehler@vprt.de

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