VAUNET - Verband Privater Medien
Neuer Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht am Dienstag vorgestellt / VPRT Präsident Jürgen Doetz: Änderungen der Bundesregierung reichen nicht aus!
Bonn/Berlin (ots)
Trotz massiver Einwände der gesamten Medienwirtschaft zum Entwurf des Urhebervertragsrechts hat die Bundesregierung in der letzten Änderung wenig Anpassungen vorgenommen. Gerade im Bereich der Zwangsschlichtung vor dem OLG beim Aufstellen gemeinsamer Vergütungsregeln und bei der Ausweitung des Bestsellerparagraphen ist der jetzige Entwurf von den Medienunternehmen nicht hinnehmbar. "Wenn die Bundesregierung in diesen Punkten unnachgiebig bleibt, werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, die uns politisch und rechtlich zur Verfügung stehen", so VPRT Präsident Jürgen Doetz.
Die Vorschrift zur Zwangsschlichtung - ein Kernstück der Reform des Urhebervertragsrechts - ist trotz der massiven Kritik der Medienwirtschaft im Wesentlichen unangetastet geblieben. Für die privaten Rundfunkanbieter ist es unannehmbar, dass es Gewerkschaften möglich sein soll, Medienunternehmen vor eine Schlichtungsstelle und notfalls vor ein Oberlandesgericht zu zwingen, das nach "billigem Ermessen" Vergütungsregeln aufstellen soll.
"Zwar sind die Änderungen am Regierungsentwurf ein Schritt in die richtige Richtung, doch kann die Film- und Fernsehbranche auch mit dem neuen Entwurf dazu gezwungen werden, die Rechte von ihren Angestellten und freien Mitarbeitern nur noch kollektiv zu erwerben", so der VPRT Präsident Jürgen Doetz. "Diese Form der Zwangskollektivierung ist bislang einzigartig und in höchstem Maße bedenklich, da sie einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gewährte Koalitionsfreiheit darstellt."
Auch der Anspruch auf angemessene Vergütung wird nach wie vor gesetzlich festgeschrieben und nicht der Selbstregulierung des Marktes überlassen. Die rückwirkende Ausweitung des Bestsellerparagraphen auf die Film- und Fernsehbranche greift in bereits geschlossene Verträge ein und schafft eine gefährliche rechtliche und ökonomische Planungsunsicherheit.
Für Rückfragen: Stefan Kühler, Tel.: 0228/93450-31, e-mail: kuehler@vprt.de
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