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EU-Kommission will öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu mehr Transparenz verpflichten

Berlin (ots)

Vorschlag zur Änderung der Finanziellen Transparenzrichtlinie
   würde ARD und ZDF zur Offenlegung ihrer Einnahmen und Ausgaben aus
   der Rundfunkgebühr und kommerziellen Aktivitäten zwingen
Eine wichtige Weichenstellung für eine Offenlegung der
Rundfunkgebührenverwendung hat die EU-Kommission mit dem am
vergangenen Freitag veröffentlichten Vorschlag für eine Änderung der
Finanziellen Transparenzrichtlinie getroffen. Im Falle einer
Umsetzung würden ARD und ZDF zu einer getrennten Buchführung für die
Verwendung von Gebührenmitteln für ihren öffentlich-rechtlichen
Auftrag einerseits und für ihre Ausgaben und Einnahmen im Bereich
kommerzieller Aktivitäten andererseits verpflichtet.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Der Vorschlag der EU-Kommission ist
ein wichtiger Schritt für einen fairen Wettbewerb zwischen privaten
und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Die von den
Öffentlich-Rechtlichen betriebene Quersubvention ihrer Werbetöchter
und anderer kommerzieller Aktivitäten aus Gebührenmitteln und die
damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen würden endlich offen
gelegt und könnten sich einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle nicht
mehr entziehen."
Bis heute führen die privaten Medienunternehmen in Deutschland und
anderen EU-Staaten eine Diskussion über die Frage, ob die
Rundfunkgebühren eine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts
sind. Würden die Politik und die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten diese Tatsache endlich anerkennen, müssten ARD und
ZDF schon heute eine getrennten Buchführung ihrer Einnahmen und
Ausgaben aus Gebühren und kommerziellen Aktivitäten führen und
müssten damit die in diesem Bereich bestehenden
Quersubventionierungen offen legen. Neben Beschwerden von privaten
Rundfunkanbietern aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ist auch eine
Beschwerde des VPRT bei der EU-Kommission zur Klärung dieser Frage
anhängig.
Aus Sicht von ARD und ZDF liegt bei der Rundfunkgebühr keine
staatliche Beihilfe vor, weil sie die Mittel nicht direkt aus dem
staatlichen Haushalt, sondern von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
erhalten. Nach Einschätzung des VPRT handelt es sich mit zwingender
Logik schon deshalb um eine staatliche Abgabe, weil die Gebühren
hoheitlich als staatliche Zwangsabgabe eingezogen werden und das
Nichtzahlen mit Bußgeldern belegt ist.
Der Novellierungsvorschlag der EU-Kommission stellt nun nicht mehr
auf den Beihilfebegriff ab, sondern erfasst alle Aufgaben für die
Allgemeinheit, für die Unternehmen eine Vergütung erhalten,
unabhängig davon, wie diese Vergütung konkret ausgestaltet ist.
Die EU-Kommission gibt den betroffenen Kreisen einen Monat
Gelegenheit zur Stellungnahme, danach wird sie über die Umsetzung der
Änderung entscheiden.
Der Entwurf des Änderungsvorschlages ist unter
http://www.europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/interest/d
irective_de.pdf zu recherchieren.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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