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VPRT in seiner EU-Beschwerde bestätigt
EU-Kommission sieht Verstoß der Bundesregierung gegen die Verpflichtungen der Transparenzrichtlinie

Berlin (ots)

Ausdrückliche Einbeziehung der öffentlich-rechtlichen
   Rundfunkanstalten in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie
Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Bundesregierung gegen
ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie der Kommission über die
Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten
und den öffentlichen Unternehmen ("Transparenzrichtlinie") verstoßen
hat. Dies teilte sie der Bundesregierung Anfang Juli in einem
Schreiben mit. Die entsprechenden Bestimmungen seien im deutschen
Recht nicht hinreichend vollzogen worden. Die Kommission fordert die
Bundesregierung nun auf, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu
nehmen und eine Liste mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen sowie aller
vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffenen Unternehmen zu
übermitteln. Ausdrücklich schließt die Kommission auch die
öffentlichen Rundfunkanstalten in die Gruppe der von der
Transparenzrichtlinie betroffenen Unternehmen ein. Die
Transparenzrichtlinie soll auf Grundlage getrennter Buchführung
aufdecken, ob Unternehmen mit Hilfe staatlicher Subventionen
Aktivitäten finanzieren, die außerhalb des öffentlichen Auftrages
liegen und damit den Wettbewerb mit privaten Anbietern verzerren.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Mit der expliziten Einbeziehung der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den Anwendungsbereich der
Transparenzrichtlinie bestätigt die EU-Kommission die Forderung des
VPRT nach einer getrennten Buchführung für die kommerziellen und
gebührenfinanzierten Aktivitäten von ARD und ZDF. Eine vollständige
Transparenz ihrer Einnahmen und Ausgaben in diesen Bereichen ist
Voraussetzung zur Offenlegung und Beendigung von
Wettbewerbsverzerrungen in der Werbepreisgestaltung, im
Online-Bereich, im Sportrechteeinkauf sowie in zahlreichen anderen
Bereichen, in denen ARD und ZDF mit Gebührenmitteln in den Wettbewerb
mit privaten Anbietern treten."
In der Einschätzung der Kommission, dass die Transparenzrichtlinie
auch mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf
Länderebene vollzogen werden müsse, sieht Doetz eine der
Hauptforderungen des VPRT in Brüssel in vollem Umfang bestätigt. Die
Bundesregierung hatte die Transparenzrichtlinie zwar in Bundesrecht
umgesetzt. Hierzu stellt die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben
jedoch fest, dass die bloße Überführung der Richtlinie in ein
nationales Gesetz nicht zur Sicherstellung der umfassenden
Wirksamkeit der in der Richtlinie konkret festgelegten
Verpflichtungen ausreiche. Hierzu bedürfe es zusätzlicher
spezifischer Vollzugsmaßnahmen. Diese hätte der Gesetzgeber in
Deutschland bis Ende Juli 2001 regeln müssen.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, 
Hartmut Schultz-Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, 
Email: schultz@schultz-
kommunikation.de

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