VAUNET - Verband Privater Medien
Terminankündigung
Grundsatzentscheidung des BGH zu Lizenzgebühren für Sportberichterstattung im Hörfunk
Berlin (ots)
VPRT: Kommerzielles Interesse der Fußballvereine darf nicht Vorrang vor Rundfunkfreiheit eingeräumt werden
Am 28. Juni 2005 um 11.00 Uhr wird der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit von Lizenzgebühren für die Hörfunkberichterstattung von Sportereignissen entscheiden. Dem Urteil der Karlsruher Richter kommt weitreichende Bedeutung zu. Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im VPRT: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist richtungsweisend für die gesamte Sportberichterstattung. Der VPRT ist der Auffassung, dass die Erhebung von Lizenzgebühren für Sportberichterstattung von Radiosendern das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit stark gefährdet. Den kommerziellen Interessen der Vereine darf auf keinen Fall Vorrang vor der Rundfunkfreiheit eingeräumt werden."
Mündliche Verhandlung: 28. Juni 2005, Beginn: 11.00 Uhr
Ort: Bundesgerichtshof Herrenstraße 45 a D - 76133 Karlsruhe Sitzungssaal 004, Neubau
Aktenzeichen: KZR 37/03
Über den Musterprozess
Seit vier Jahren (2001) streitet Radio Hamburg stellvertretend für den privaten Rundfunk gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli.
Kern des Rechtsstreits
Der private Rundfunk streitet für das Recht auf freie Berichterstattung aus den Fußballstadien und von Sportereignissen, das nicht durch Vergabe von Exklusivrechten oder Lizenzgebühren eingeschränkt werden darf. Das Urteil in diesem Rechtsstreit besitzt Grundsatzcharakter.
Chronik
Bis einschließlich zur Fußballsaison 1999/2000 erhielten Hörfunkreporter unentgeltlich den Zutritt zu Pressetribünen, Pressekonferenzen und zu den sog. "Mixed Zones", um Interviews mit Spielern und Trainern führen zu können. Hörfunksender berichteten schon seit ihrem Sendebeginn Mitte der Achtziger Jahre live oder in Form von aktuellen Zusammenfassungen über Spiele der ersten und zweiten Bundesliga.
Anfang 2000 forderten die Bundesligaclubs und deren Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte" erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien.
Auch von Radio Hamburg forderten die Hamburger Bundesligaclubs und DFL eine Vergütung für die "Hörfunkrechte". Wegen der zentralen Bedeutung des Themas für die Rundfunkfreiheit hat Radio Hamburg stellvertretend für den VPRT-Fachbereich Hörfunk gegen diese Forderung Klage erhoben.
Vor dem Bundesgerichtshof ist nun die Frage der kommerziellen Verwertung von "Hörfunkrechten" höchstrichterlich zu klären: Mit dem Prozess wollen die privaten Veranstalter auch künftig den Zuhörern in Deutschland die gewohnte Berichterstattung sichern.
Instanzen
April 2002: Landgericht Hamburg Abweisung der Klage
Juni 2003: Oberlandesgericht Hamburg Zurückweisung der Berufung, u. a. wegen einer Reihe von Zugeständnissen der DFL. "Etappensieg" für Hörfunk: DFL hat in mündlicher Verhandlung die Zulässigkeit von Nachberichterstattung im Hörfunk anerkannt.
28. Juni 2005: Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), Mündliche Verhandlung BGH-Entscheidung ausstehend
Für Rückfragen: Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel. 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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