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VPRT für medienrechtlich haltbare und marktorientierte Nutzung digitaler terrestrischer Frequenzen:

Berlin (ots)

Unkoordiniertes Vorgehen bei Ausschreibung von DVB-H- und    
   DMB-Frequenzen verhindert sinnvolles wirtschaftliches 
   Gesamtkonzept
Für ein medienrechtlich haltbares und marktorientiertes
einheitliches Vergabe- und Ausschreibungsverfahren von Frequenzen für
die digitalen terrestrischen Standards DVB-H und DMB hat sich der
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT)
ausgesprochen. In diesem Zusammenhang kritisierte der Verband
aktuelle Fehlentwicklungen. So habe die DLM bereits am 20. Februar
2006 trotz noch laufender Ausschreibungen und offener rechtlicher
Kernfragen eine Empfehlung zur Vergabe der Übertragungskapazitäten
für DMB an einen Plattformbetreiber abgegeben. Für DVB-H ließen
insbesondere die unabgestimmten Vergabeverfahren in einigen
Bundesländern mit zum Teil langen Lizenzierungslaufzeiten befürchten,
dass eine einheitliche Nutzung der Frequenzen zur erfolgreichen
Umsetzung marktgerechter Geschäftsmodelle unmöglich gemacht würde.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Hier werden Fakten geschaffen, die
sich nicht mehr korrigieren lassen. Eine dreijährige Erprobung eines
Einstiegs in den Regelbetrieb - wie die DLM es bezeichnet - bedeutet
nichts anderes als die Festlegung und Zementierung von
Marktstrukturen. Um wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle für
neue digitale Angebote zu entwickeln, ist ein länderübergreifend
einheitliches Vorgehen bei den Ausschreibungen dringend erforderlich.
Dabei müssen die Interessen von privaten TV- und Hörfunkveranstaltern
angemessen berücksichtigt werden."
Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und
Vizepräsident des VPRT: "Wichtige medien- und
telekommunikationsrechtliche Fragen zur Vergabe von
Übertragungskapazitäten an Programmanbieter oder Plattformbetreiber
sind derzeit noch nicht geklärt. Hier muss die vorrangige Behandlung
des Rundfunks gewahrt und der bestehende Regulierungsrahmen
einheitlich angewendet werden. Ein künstlich erzeugter Zeitdruck
sollte nicht zu einer irreversiblen Schieflage im Marktgefüge
zwischen Rundfunk- und Telekommunikationsanbietern führen. Hierzu
sollten Länder, Landesmedienanstalten und Unternehmen sich zunächst
auf wesentliche Eckpunkte verständigen. Nur auf dieser Grundlage
können eine bundesweit einheitliche Behandlung und eine
wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Kapazitäten gewährleistet
werden."
Der VPRT geht davon aus, dass eine bundesweite Bedeckung für DVB-H
erst nach der internationalen Funkwellenkonferenz im nächsten Jahr
möglich sein wird. Zurzeit sind sowohl die Frequenzfragen als auch
maßgebliche Kostenaspekte sowie die Endgerätereichweite noch nicht
geklärt. Zudem ist noch unklar, ob nach dem jeweiligen Landesrecht
überhaupt terrestrische Frequenzen an "Plattformbetreiber" zugewiesen
werden dürfen. Vor diesem Hintergrund sollten voreilige und
langfristige Kapazitätsvergaben sowie verbindliche Festlegungen zu
Sendernetz- und Plattformbetrieb noch nicht getroffen werden.
Andernfalls wäre eine spätere bundesweite Harmonisierung der
Nutzungssituationen in einzelnen Ländern nicht mehr möglich.
Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche
Einführung von DMB und DVB-H ist aus Sicht der privaten
Medienunternehmen die Adressierbarkeit der künftigen Nutzer. Hierfür
sei eine Grundverschlüsselung in DMB und DVB-H erforderlich.
"Grundverschlüsselung bedeutet keineswegs die Umwandlung aller
Angebote zu Pay-Angeboten," so Jürgen Doetz. "Mit der
Grundverschlüsselung können alle Angebotskonzepte zwischen
Free-to-Air, Pay-Abos und Einzelabruf realisiert werden. Es muss
verhindert werden, dass ARD und ZDF, die ihre Aktivitäten in DMB und
DVB-H über die Gebühren finanzieren, durch einen Sonderweg mit
eigenem Netzbetrieb, eigenem Frequenzbestand, eigenem
Plattformbetrieb und umfangreichem Inhalteangebot den kommerziellen
Markt in DMB und DVB-H unmöglich machen."
Der VPRT warnt zudem vor einer bundesweit flächendeckenden
Einführung von terrestrischem digitalem Rundfunk (DVB-T) durch
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Da in der Fläche DVB-T für
die privaten Veranstalter wirtschaftlich nicht nutzbar sei, würden
ohne Mehrwert für Zuschauer und Hörer Kapazitäten besetzt, die für
eine spätere DVB-H-Nutzung nicht mehr zur Verfügung ständen. Damit
werde der private Rundfunk bei der Nutzung dieser für innovative
multimediale DVB-H-Angebote geeigneten Frequenzen behindert, so
Doetz.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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