VAUNET - Verband Privater Medien
Statement von VPRT-Präsident Jürgen Doetz zum Ausgang der gerichtlichen Verfahren zur Zahlung von Urheberrechtsvergütungen: Private Sendeunternehmen bestätigt: Kabelnetzbetreiber müssen zahlen
Berlin (ots)
Den Ausgang der gerichtlichen Verfügungsverfahren der privaten Sendeunternehmen gegen die Kabelnetzbetreiber der Netzebene 3 hat der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, heute in Berlin positiv bewertet: "Mit einem Vergleich vor dem Landgericht Mannheim wurden in dieser Woche eine Reihe von Gerichtsverfahren für die privaten Sendeunternehmen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die Gerichte haben dadurch eindeutig die grundsätzliche Zahlungspflicht der Kabelnetzbetreiber für die urheberrechtliche Weitersendung unserer Programme unterstrichen." Die Gerichte hätten dabei uni sono eine urheberrechtliche Nutzung und eine zwingende gesetzliche Vergütungspflicht der Kabelnetzbetreiber bejaht, so Doetz weiter.
Die Sender mussten die Ansprüche durch ihre Verwertungsgesellschaft VG Media gerichtlich durchsetzen, da sich die Kabelnetzbetreiber seit dem 1. Januar 2007 zunächst geweigert hatten, entsprechende Zahlungen wie in den Vorjahren zu leisten und damit ihrer gesetzlichen Vergütungspflicht zu genügen. Bis zum Abschluss eines Verfahrens vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes sind die urheberrechtlichen Zahlungen nunmehr gesichert. Diese werden nun weiterhin auf der Grundlage der Vergütungshöhe der bisherigen Interimsvereinbarung bis zur rechtskräftigen Entscheidung geleistet.
"Es ist sehr erfreulich, dass es uns aufgrund der Geschlossenheit der im VPRT und in der VG Media vertretenen Unternehmen trotz des erheblichen Drucks gemeinsam gelungen ist, dieses richtungsweisende Ergebnis zu erzielen und die Zahlungen gerichtlich durchzusetzen", so Doetz abschließend.
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