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Statement von VPRT-Präsident Jürgen Doetz zum Ausgang der gerichtlichen Verfahren zur Zahlung von Urheberrechtsvergütungen: Private Sendeunternehmen bestätigt: Kabelnetzbetreiber müssen zahlen

Berlin (ots)

Den Ausgang der gerichtlichen Verfügungsverfahren
der privaten Sendeunternehmen gegen die Kabelnetzbetreiber der 
Netzebene 3 hat der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und 
Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, heute in Berlin positiv 
bewertet: "Mit einem Vergleich vor dem Landgericht Mannheim wurden in
dieser Woche eine Reihe von Gerichtsverfahren für die privaten 
Sendeunternehmen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die Gerichte 
haben dadurch eindeutig die grundsätzliche Zahlungspflicht der 
Kabelnetzbetreiber für die urheberrechtliche Weitersendung unserer 
Programme unterstrichen." Die Gerichte hätten dabei uni sono eine 
urheberrechtliche Nutzung und eine zwingende gesetzliche 
Vergütungspflicht der Kabelnetzbetreiber bejaht, so Doetz weiter.
Die Sender mussten die Ansprüche durch ihre 
Verwertungsgesellschaft VG Media gerichtlich durchsetzen, da sich die
Kabelnetzbetreiber seit dem 1. Januar 2007 zunächst geweigert hatten,
entsprechende Zahlungen wie in den Vorjahren zu leisten und damit 
ihrer gesetzlichen Vergütungspflicht zu genügen. Bis zum Abschluss 
eines Verfahrens vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und 
Markenamtes sind die urheberrechtlichen Zahlungen nunmehr gesichert. 
Diese werden nun weiterhin auf der Grundlage der Vergütungshöhe der 
bisherigen Interimsvereinbarung bis zur rechtskräftigen Entscheidung 
geleistet.
"Es ist sehr erfreulich, dass es uns aufgrund der Geschlossenheit 
der im VPRT und in der VG Media vertretenen Unternehmen trotz des 
erheblichen Drucks gemeinsam gelungen ist, dieses richtungsweisende 
Ergebnis zu erzielen und die Zahlungen gerichtlich durchzusetzen", so
Doetz abschließend.

Pressekontakt:

Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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