BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
BDZV: Annäherung der gegenseitigen Standpunkte
Hamburg (ots)
Bei den Verhandlungen über einen Neuabschluss von Mantel- und Gehaltstarifvertrag für Zeitungsredakteure zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di am 2. August 2011 in Hamburg zeichnete sich eine Annäherung der gegenseitigen Standpunkte ab. "Wir gehen davon aus, dass diese konstruktiven Gespräche in Kürze fortgesetzt werden können", sagte der Verhandlungsführer des BDZV, Werner Hundhausen.
Der BDZV hat vorgeschlagen, dass der neue Manteltarifvertrag (MTV) bis zum 31.12.2013 gelten soll. In den Jahren 2012 und 2013 sollen die Einmalzahlungen (Urlaubsgeld und Jahresleistung) befristet verkürzt werden können, sofern ein Verlag negative Entwicklungen am Anzeigen- und Vertriebsmarkt nachweist und zugleich zusagt,auf betriebsbedingte Kündigungen für den Zeitraum der in Anspruch genommenen Kürzung zu verzichten.
Der neue Gehaltstarifvertrag (GTV) sieht für die Jahre 2011 und 2012 je eine Einmalzahlung von 200 Euro vor; 2013 soll eine Erhöhung der Gehälter um 1,5 Prozent folgen.
Der Tarifvertrag über die Altersversorgung (AV) soll bis 31.12.2013 unverändert gelten.
Die Verhandlungen über ein neues Tarifwerk für Berufseinsteiger werden zeitlich entkoppelt. Hier stellen sich die Zeitungsverleger als Eckpunkte für einen neuen GTV vor, dass Volontäre im ersten Jahr ein Monatsgehalt von 1.700 Euro erhalten, im zweiten Jahr 2.000 Euro; Redakteure im ersten Berufsjahr sollen 3.000 Euro bekommen.
Zum MTV sehen die Verleger noch Gesprächsbedarf. Auch für die Berufseinsteiger signalisierten der BDZV seine Bereitschaft zum Aufbau einer zusätzlichen tariflichen Altersversorgung.
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