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Verleger und Werbewirtschaft warnen vor Zentralismus der Europäischen Union
EuGH-Generalanwalt hält Tabakwerbeverbot für rechtmäßig

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV), der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sowie
der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben heute bei
einer Pressekonferenz in Berlin das Plädoyer des Generalanwalts beim
Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, für die
Rechtsmäßigkeit der EU-Richtlinie eines Tabakwerbeverbots
insbesondere für Pressemedien kritisiert.
"Sollten sich die EuGH-Richter in ihrer für Oktober erwarteten
Gerichtsentscheidung dem Votum Légers anschließen, würde dies nicht
nur eine neue dirigistische Grundlage für Werbeverbote auch in
anderen Branchen schaffen, sondern gleichfalls einen großen Schritt
weiterer Machtkonzentrationen der EU zu Lasten der 25
Mitgliedsstaaten auslösen", so Georg Wronka, Hauptgeschäftsführer des
ZAW.
Brüssel könne dann die bisher in den Händen der Mitgliedsstaaten
verantwortete Gesundheitspolitik an sich ziehen. Diese Strategie habe
die EU-Kommission verfolgt, indem sie das gesundheitspolitisch
begründete Tabakwerbeverbot für Zeitungen und Zeitschriften in den
Mantel von angeblichen Wettbewerbsverzerrungen beim
grenzüberschreitenden Pressehandel in der Richtlinie gehüllt hatte.
Darin sehe der EuGH-Generalanwalt keine Verletzung des EG-Vertrags,
der den EU-Mitgliedern die ausschließliche Regelungskompetenz in
Gesundheitsfragen zugewiesen hat.
Der Leiter Kommunikation + Multimedia des BDZV, Hans-Joachim
Fuhrmann, erklärte, die Zeitungsverleger seien tief enttäuscht über
die Erklärung des Generalanwalts. Es sei nicht nachvollziehbar und
"logisch nicht zu erklären", wieso Zeitungen, die lokal, regional und
allenfalls national verkauft würden, zu einer grenzüberschreitenden
Verzerrung des Wettbewerbs führen sollten. Mit Blick auf den
deutschen Zeitungsmarkt sei es absurd, von grenzüberschreitenden
Wirtschaftsgütern zu sprechen. Grundsätzlich seien Werbeverbote
Denkverbote für die Bürger. Wer die Webung für legal hergestellte
Produkte verbiete, so Fuhrmann, trete die Kommunikationsfreiheit mit
Füßen und gefährde letztlich auch das wirtschaftliche Fundament der
Presse.
BDZV, ZAW und VDZ appellierten an die Bundesregierung, mit der
Umsetzung der Richtlinie bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH zu
warten und für den Fall der Klageabweisung das Tabakwerbeverbot nur
auf grenzüberschreitende Printmedien gesetzlich anzuwenden. Diese
Forderung stehe auch im Zusammenhang mit der Bedrohung der
Pressefreiheit durch inhaltliche Vorgaben für redaktionelle
Medieninhalte im Zusammenhang mit dem Tabakwerbeverbot. So wurde in
Frankreich bereits eine Zeitung zu einer empfindlichen Geldstrafe
verurteilt, weil in einer bildlichen Darstellung im Rahmen einer
Sportberichterstattung das Logo einer Zigarettenmarke erkennbar war.
Das Tabakwerbeverbot kostet nach ZAW-Angaben allein die Medien 118
Millionen Euro im deutschen Werbegeschäft. "Rechnet man die Folgen
der nun befürchteten und teilweise vorbereiteten Zensur-Übergriffe
der EU bei weiteren Branchen wie alkoholische Getränke, Lebensmittel
und Pkw hinzu, müssten die Medien von einem bedrohten Werbevolumen
von insgesamt 2,7 Milliarden Euro ausgehen, was zur Zeit 14 Prozent
der Netto-Werbeeinnahmen der Medien entspricht", so ZAW-Sprecher
Volker Nickel. Das vom EuGH-Generalanwalt anvisierte Tabakwerbeverbot
widerspreche dem vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Leitbild
vom lebenskompetenten und werbegewohnten Verbraucher.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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