ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Bundesgerichtshof verneint Kettenvorwurf
Eschborn (ots)
Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Tage die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 23.10.2000 (Az.: 1 KLs 1/97 I) aufgehoben und zurückverwiesen. Einem Mindener Apotheker war vorgeworfen worden, verbotenerweise mehrere Apotheken betrieben zu haben. Laut mündlicher Begründung durch den Bundesgerichtshof sah dieser den Vorwurf als nicht ausreichend bewiesen an. Dagegen hatte das Landgericht Bielefeld den Angeklagten zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 180.000 DM verurteilt.
In einer ersten Reaktion äußerte sich der Präsident der Bundesapothekerkammer, Johannes Metzger, zurückhaltend. Eine Beurteilung der Entscheidung könne erst erfolgen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen. Wichtig sei nach seiner Auffassung, dass in dem Strafverfahren nicht die Rechtmäßigkeit des Fremd- und Mehrbesitzverbotes, sondern allein die Strafbarkeit des konkreten Verhaltens des betreffenden Apothekers zur Prüfung anstand.
Aufgrund eines 1995 aufgekommenen Verdachts hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach umfangreichen Ermittlungen Anklage erhoben. Das Landgericht Bielefeld kam zu der Überzeugung, dass durch ein Konvolut von Verträgen, die der Angeklagte selbst oder durch von ihm beherrschte Gesellschaften mit Apothekern geschlossen hatte, verbotene Strohmann-Verhältnisse begründet worden seien. Des weiteren habe er die Apotheker zur Aufrechterhaltung des äußeren Scheins ihrer Unabhängigkeit zur falschen eidesstattlichen Versicherung angestiftet.
Die von dem Apotheker gegen dieses Urteil unmittelbar zum Bundesgerichtshof eingelegte Revision führte zu der heutigen Entscheidung.
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