ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Beitragssatzsicherungsgesetz
Apotheker kündigen
Verfassungsbeschwerde an
Berlin (ots)
Kürzung der Steuervorauszahlungen empfohlen / massiver Stellenabbau erwartet
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird seine Mitglieder bei Verfassungsbeschwerden gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) unterstützen. Dies kündigte Hermann Stefan Keller, der Vorsitzende des DAV, am Freitag in Berlin an. Zudem werde der DAV seinen Mitgliedern als Sofortmaßnahme empfehlen, Anträge auf Kürzung der Umsatz- und Einkommensteuervorauszahlung zu stellen. Durch diese Maßnahmen wird der Fiskus sofort mit mindestens 500 Mio. Euro an den Einsparungen des BSSichG beteiligt. "Die gleiche Bundesregierung, die in ihrer Koalitionsvereinbarung die Förderung des dienstleistenden Mittelstandes beschlossen hat, würgt mit diesem Gesetz die mittelständische Apotheke regelrecht ab", so Keller. Der DAV-Vorsitzende erwartet bereits kurzfristig den Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen in Apotheken. Hiervon betroffen seien fast ausschließlich weibliche Mitarbeiterinnen, deren Anteil über 90 Prozent aller Beschäftigten in Apotheken ausmacht.
Allein nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums werden die Apotheken mit dem BSSichG durch die für sie vorgesehenen erhöhten Rabatte Einkommensverluste von rund 15 Prozent hinnehmen müssen. Darüber hinaus hat der pharmazeutische Großhandel bereits angekündigt, die im Gesetz ebenfalls festgeschriebenen Großhandelsrabatte auf die Apotheken überzuwälzen. Der DAV rechnet daher mit realistischen Einkommensverlusten von 40 bis zu 50 Prozent je Apotheke. "Dies wird regelrechte Kahlschläge in der Apothekenlandschaft nach sich ziehen", meinte Keller, "Die Belastungen, die auf die Apotheken zukommen, sind derart überproportional und ungerecht, dass hier eindeutig das verfassungsmäßig verankerte Übermaßverbot erfüllt ist." Unter diesen Vorgaben sei es geradezu zynisch, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder am Donnerstag ankündigte, die Apotheken sollten sich dem Wettbewerb stellen. "Wer Wettbewerb fordert, vorab aber per Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit unmöglich macht, hat nichts anderes im Sinn, als das System der Arzneimittelversorgung durch unabhängige Apotheken zu zerstören!" urteilte Keller.
Nachdem der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gestern in einem sogenannten unechten Vermittlungsverfahren keine Änderung am BSSichG beschlossen hat, rechnet der DAV damit, dass der Bundestag am 20. Dezember das negative Votum des Bundesrates mit Kanzlermehrheit überstimmen und das Gesetz endgültig verabschieden wird. "Wenn das so ist, werden die Uhren in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ab dem 1. Januar neu gestellt!"
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