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Arbeitgeber haften bei illegalen Internet-Downloads der Mitarbeiter

München (ots)

Absicherung ist nur möglich, indem Firmen ihrer
Sorgfaltspflicht nachkommen / ComputerPartner rät:
Internet-Nutzungsrichtlinien und Überwachung der Internet-Zugänge
einführen
München, 29. Juli 2004 - Wenn Mitarbeiter illegal Filme, Musik
oder Software aus dem Internet laden, kann das Unternehmen bei
Verletzung der Sorgfaltspflicht dafür haftbar gemacht werden. Wie
sich Firmen dagegen schützen können, erklärt die Handelszeitschrift
ComputerPartner in ihrer aktuellen Ausgabe (31/2004).
"Jedes Unternehmen ohne klar definierte
Internet-Nutzungsrichtlinien verletzt grundlegende Sorgfaltspflichten
bei der Bereitstellung eines rechtlich einwandfreien
Internetzugangs", erklärt Michael Kretschmer, Regional Director bei
Websense, Anbieter für das Management von Internetzugängen, gegenüber
der Handelszeitschrift. "Firmen sind damit voll haftbar, wenn
Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder auch freie Mitarbeiter
nicht lizenzierte Software einsetzen oder kopiergeschützte Inhalte
wie Musik und Filme über das Web herunterladen."
Allerdings können sich Unternehmen juristisch absichern, indem sie
ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. ComputerPartner rät: Zum einen
sollten unmissverständliche Richtlinien für die Nutzung des
Internetzugangs festgelegt und kommuniziert werden. Zum anderen muss
eine Überwachung unmittelbar am Internetzugang, im Firmennetz und an
den einzelnen Arbeitsplätzen erfolgen.
Für Rückfragen:	
Marzena Fiok, Redaktion ComputerPartner,
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
ComputerPartner, die Handelszeitschrift für Informationstechnologie,
Telekommunikation und Consumer Electronics, ist eine Publikation der
IDG Business Verlag GmbH in München, einer Tochtergesellschaft des
weltweit größten Fachverlages für IT-Informationen, der
International Data Group (IDG) in Boston, Massachusetts, USA
ots-Originaltext: ComputerPartner
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7201

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