Arbeitgeber haften bei illegalen Internet-Downloads der Mitarbeiter
München (ots)
Absicherung ist nur möglich, indem Firmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen / ComputerPartner rät: Internet-Nutzungsrichtlinien und Überwachung der Internet-Zugänge einführen
München, 29. Juli 2004 - Wenn Mitarbeiter illegal Filme, Musik oder Software aus dem Internet laden, kann das Unternehmen bei Verletzung der Sorgfaltspflicht dafür haftbar gemacht werden. Wie sich Firmen dagegen schützen können, erklärt die Handelszeitschrift ComputerPartner in ihrer aktuellen Ausgabe (31/2004).
"Jedes Unternehmen ohne klar definierte Internet-Nutzungsrichtlinien verletzt grundlegende Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung eines rechtlich einwandfreien Internetzugangs", erklärt Michael Kretschmer, Regional Director bei Websense, Anbieter für das Management von Internetzugängen, gegenüber der Handelszeitschrift. "Firmen sind damit voll haftbar, wenn Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder auch freie Mitarbeiter nicht lizenzierte Software einsetzen oder kopiergeschützte Inhalte wie Musik und Filme über das Web herunterladen."
Allerdings können sich Unternehmen juristisch absichern, indem sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. ComputerPartner rät: Zum einen sollten unmissverständliche Richtlinien für die Nutzung des Internetzugangs festgelegt und kommuniziert werden. Zum anderen muss eine Überwachung unmittelbar am Internetzugang, im Firmennetz und an den einzelnen Arbeitsplätzen erfolgen.
Für Rückfragen: Marzena Fiok, Redaktion ComputerPartner, Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
ComputerPartner, die Handelszeitschrift für Informationstechnologie, Telekommunikation und Consumer Electronics, ist eine Publikation der IDG Business Verlag GmbH in München, einer Tochtergesellschaft des weltweit größten Fachverlages für IT-Informationen, der International Data Group (IDG) in Boston, Massachusetts, USA
ots-Originaltext: ComputerPartner
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