HUK-COBURG-Krankenversicherung wird bestätigt: Makler-Rating bleibt untersagt
Coburg (ots)
Der Versicherungsmakler Claus-Dieter Gorr sowie die von ihm betriebenen Unternehmen PremiumRating GmbH und GVM Gorr und Partner GmbH haben ihre Widersprüche gegen die von dem Landgericht Köln erlassenen einstweiligen Verfügungen zurückgenommen und damit die einstweiligen Verfügungen als schlussverbindlich anerkannt.
Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem LG Köln am gestrigen Donnerstag. Gorr und den beiden Unternehmen bleibt es damit endgültig untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs" ein so genanntes Bedingungsrating zu verwenden, das in einem Booklet der Zeitschrift Focus-Money, Ausgabe 24/2005, auf den Seiten 16 bis 25 veröffentlicht worden war. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohen Gorr und seinen Unternehmen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
In der Verhandlung legte das Gericht dem Makler Gorr und den von ihm betriebenen Unternehmen die Rücknahme ihrer Widersprüche nahe.
In dem von PremiumRating entwickelten Leistungsvergleich waren die Tarife für die Krankenvollversicherung mehrerer Anbieter als nicht empfehlenswert" eingestuft worden. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung hatte in ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erhebliche Zweifel an der Objektivität und Unabhängigkeit des Ratings von Gorr vorgetragen. Schon die Tatsache, dass die PremiumRating GmbH personell und gesellschaftsrechtlich eng mit der Maklerfirma GVM verbunden sei und auch dieselbe Adresse habe, wecke diese Zweifel. Tatsächlich wurde bei Gorr ein Versicherungsunternehmen Testsieger, das mit ihm seit längerem zusammenarbeitet. Unter anderem unterstützt es das so genannte Gütesiegel PremiumCircle", mit dem wiederum das Maklerbüro GVM in der Werbung auftritt. Dagegen arbeitet die HUK-COBURG-Krankenversicherung regelmäßig nicht mit Maklern zusammen. Diese rechtliche Bewertung des Ratings wurde schließlich durch das Gericht bestätigt.
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