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Tipps für den Alltag
Berufseinstieg birgt Risiken
Gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst nach fünf Jahren

Coburg (ots)

Vom ersten selbstverdienten Geld in den Urlaub: Michaels Traum vom
Biken quer durch Europa wird wahr, doch das Erwachen ist bitter. Er
stürzt und kommt schwer verletzt ins Krankenhaus. Ob er jemals wieder
arbeiten kann, ist fraglich. Was der junge Mann nicht wusste, als er
losfuhr: In den ersten fünf Berufsjahren hat er bei privaten Unfällen
keine Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung. Das gilt auch bei Krankheit, darauf macht die
HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam.
Betroffen von dieser Fünf-Jahres-Regelung sind übrigens nicht
allein sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Auch junge Beamte
erwerben erst nach fünf Dienstjahren Rentenansprüche.
Absichern können sich Berufseinsteiger nur privat durch eine
Berufsunfähigkeits-Versicherung. In der Regel beginnen die
Rentenzahlungen bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Eine
Berufsunfähigkeits-Versicherung allein kann allerdings nicht
verhindern, dass man ohne regelmäßiges Einkommen nicht für das Alter
vorsorgen kann. Schließen lässt sich diese Versorgungslücke, wenn man
die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Renten- oder
Lebensversicherung kombiniert.
Im Falle der Berufsunfähigkeit fließt dann nicht nur eine
monatliche Rente, sondern die Berufsunfähigkeits-Versicherung
übernimmt zudem die Beiträge für die Renten- oder Lebensversicherung.
Das heißt: Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang erhalten
und auch die Altersvorsorge ist damit gesichert.
Ansprechpartnerin:
Karin Beninng
T.  0 95 61/96-20 84 
Karin.Benning@huk-coburg.de

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