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Tipps für den Alltag
Der beste Freund der Familie
Aufpassen allein genügt nicht beim Hüten fremder Hunde

Coburg (ots)

Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu
Hause bleiben. Im gebuchten Strandhotel ist er leider nicht
willkommen. Kein Problem, denn der nette Nachbar von nebenan kümmert
sich um den Hund. Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim
Spazierengehen jemanden beißt oder sich von der Leine losreißt, über
die Straße rennt und einen Unfall verursacht? Wer muss haften?
Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder auch mit Vertrag auf
den Familienhund auf, ist er juristisch gesehen der Hüter. Dies hat
Konsequenzen. Wie die aussehen, erläutert die HUK-COBURG. Verursacht
der Vierbeiner einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der
erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss der Nachbar haften. Dies
wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit einem lebhaften Hund, der
nicht zuverlässig gehorcht, spazieren geht, ihn nicht anleint und
der Hund zubeißt.
Die Kosten für einen Hundebiss können sich übrigens schnell
summieren. Gar nicht selten fallen Schmerzensgeld, Verdienstausfall
und die Heilbehandlungskosten an. Für den Nachbarn ist es darum
wichtig zu wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine
Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Durch sie ist
er in jedem Fall kostenfrei mitversichert. Zudem unterstützen viele
Versicherer, wie zum Beispiel die HUK-COBURG, die nachbarschaftliche
Hilfsbereitschaft. Im Rahmen einer herkömmlichen
Privathaftpflicht-Versicherung ist das Hüten fremder Hunde kostenlos
mitversichert.
Doch wie sieht es aus, wenn der nette Nachbar selber ein Opfer des
Vierbeiners wird: Der Hund ihn etwa beißt oder irgend etwas
beschädigt? Auch dies ist ein Fall für die
Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Ansprechpartnerin:   
Karin Benning
T  0 95 61/96-20 84 
Karin.Benning@huk-coburg.de

Original content of: HUK-COBURG, transmitted by news aktuell

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