Sicherungsverwahrung - Das Urteil
Live-Sendung vom Bundesverfassungsgericht am 4. Mai 2011 um 9.55 Uhr im Ersten
Mainz (ots)
Das Thema Sicherungsverwahrung macht immer wieder Schlagzeilen. "Kommen die Schwerverbrecher frei?" oder "Justizskandal wird immer schlimmer" titeln die Boulevard-Zeitungen. Häufig bilden sich aus Protest Bürgerinitiativen, wenn bekannt wird, dass in der Nachbarschaft ein Mann lebt, der aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde. Am kommenden Mittwoch, 4. Mai 2011, überträgt Das Erste das Grundsatzurteil des Bundesverfassungs-gerichts zur Sicherungsverwahrung live zwischen 9.55 Uhr und 10.25 Uhr.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vorgegeben, dass eine ganze Reihe von Sicherungsverwahrten freikommen müsse. Aber das stößt bei vielen Politikern in Deutschland auf Widerstand. Auch die Gerichte sind sich uneins, ob sie den Urteilen aus Straßburg folgen müssen. Am kommenden Mittwoch, 4. Mai 2011, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil, ob und wann die Straftäter freizulassen sind. Vier Männer, die sich in Sicherungsverwahrung befinden, haben sich an das Gericht gewandt: Zwei, weil bei ihnen nachträglich, aber erst kurz vor Ende der Haft, Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Die anderen beiden Beschwerdeführer fechten an, dass sie nicht nur zehn Jahre, wie ursprünglich vorgesehen, sondern unbefristet verwahrt werden.
Was der Richterspruch bedeutet, darüber informiert der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam im Gespräch mit Thomas Ullenbruch, einem bekannten juristischen Kommentator, der sich als Richter und ehemaliger Vollzugsleiter seit langem mit diesen Fragen beschäftigt.
"Bundesverfassungsgericht live: Sicherungsverwahrung - Das Urteil" am 4.5.2011, 9.55-10.25 Uhr im Ersten, Moderation: Frank Bräutigam
Pressekontakt: Heike Rossel, Tel.: 06131/929-3272, E-Mail: heike.rossel@swr.de.
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