SOMM - Society Of Music Merchants e. V.
Worthalten: SOMM fordert belastbares Bekenntnis gegen die Änderungen des Jahressteuergesetzes 2013
Berlin (ots)
Das Bundesfinanzministerium sieht vor, mit dem Entwurf des Jahressteuergesetztes 2013 unter anderem eine Einführung von 19 Prozent Umsatzsteuer für private Bildungseinrichtungen umzusetzen. Die derzeitige offizielle Reaktion aus dem Ministerium - zur geplanten Umsetzung - schafft jedoch noch keine Rechtsklarheit, lässt viel Raum für Interpretationen und kommt einem Maulkorb gleich. Die verfassungsrechtlichen und kultur- und bildungspolitischen Bedenken sind vom Ministerium noch nicht hinreichend ausgeräumt worden, kritisiert der Spitzenverband der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche SOMM - Society Of Music Merchants e. V. die Einführung der Umsatzsteuer für private Musikschulen.
"Mit dem kurz gefassten Kommentar aus dem Bundesfinanzministerium, dass alles ein Missverständnis sei, können wir in der Debatte um die geplante Steuereinführung auf private Musikschulen nicht zufrieden sein. Teilweise wird der Eindruck suggeriert, es sei ein unbegründeter Sturm im Wasserglas entfacht worden. Vielmehr geht es jetzt darum, ohne Einschränkung dem Bundesfinanzministerium darauf zu vertrauen, dass auf vage Worte auch handfeste Taten folgen", so SOMM-Geschäftsführer Daniel Sebastian Knöll zur derzeit abflachenden Diskussion über die Einführung einer geplanten Umsatzsteuer für private Bildungseinrichtungen. "Die verfassungsrechtlichen Bedenken im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes sind längst noch nicht ausgeräumt", so Knöll weiter.
Laut derzeitiger Formulierung im Gesetzesentwurf (§ 4 Nummer 21 Satz 4 UStG) heißt es, dass für Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, die uneingeschränkte Steuerpflicht herrscht. Demnach sind weder Unterscheidungen zwischen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen getroffen worden, noch wurde das Kriterium der Gewinnerzielung zurückgenommen. "Der Gesetzesentwurf steht unverändert und bietet Raum für weitreichende Interpretationen durch die Ämter", fügt der Verbandsgeschäftsführer hinzu. Eine Streichung der geplanten Änderung ist EU-rechtlich möglich, da es sich bei der EU-Richtlinie um eine Kann-Bestimmung handelt.
In diesem Zusammenhang und im Interesse von Kultur und Bildung ruft die Society Of Music Merchants e. V. zur Unterzeichnung der Online-Petition 26229 "Umsatzsteuer - Steuerfreiheit für private Ballett-, Tanz- oder Musikschulen vom 01.08.2012" unter folgendem Link auf: http://ots.de/4TDoH
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