PIRATEN Hannover kritisieren Aktionismus bei Waffenrechtsantrag im Bundesrat
Berlin, Hannover (ots)
Am heutigen 14.06. fasste der Bundesrat auf Initiative des Landes Niedersachsen einen Beschluss, die Bundesregierung zur Verschärfung des Waffenrechts aufzufordern. Künftig soll unter anderen das Tragen von Waffen im Sinne des Waffenrechts im ÖPNV und dessen Gebäuden außerhalb verschlossener Behältnisse verboten sein, ebenso generell das Führen von Messern mit feststehender Klinge mit einer Länge von mehr als 6 cm. [1] Die Piratenpartei Hannover kritisiert diese Regeln als wirklichkeitsfremden Aktionismus.
Hierzu äußert sich Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten im Stadtverband Hannover:
"Hier sollen wieder einmal Regeln aufgestellt werden, die schlichtweg nicht umsetzbar sind. Wie will man denn wohl das Tragen eines Taschenmessers in der Üstra verhindern, ohne jeden einzelnen Fahrgast einer Leibesvisitation zu unterziehen? Werden bald alle Bahnsteige und Bushaltestellen mit Nacktscannern ausgestattet?
Ich habe meine Zweifel, dass diese Ideen mit den Nahverkehrsunternehmen abgesprochen sind. Abgesehen davon ist schon das typische Teppichmesser mit feststehender Klinge länger als 6 cm. Werden also bald alle Handwerker, die ein solches Messer bei sich tragen, eines Gesetzesverstoßes beschuldigt?
Derart undurchdachte Initiativen sind genau das, was zu Politikverdrossenheit führt. Eigentlich hätte man aus dem Desaster bei den Corona-Regeln lernen können. Aber Lernen aus Schmerz ohne Lernen ist bei der Landesregierung wohl noch immer beliebt."
Uwe Kopec, Vorsitzender der Piraten im Regionsverband Hannover, ergänzt:
"Weiterhin sollen `Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern verbessert sowie der Umgang mit SRS-Waffen, Armbrüsten und halbautomatischen Schusswaffen strenger reglementiert werden´.
Dabei ist seit langem bekannt, dass es nur der Durchsetzung bestehender Gesetze bedürfte, um Recht und Ordnung herzustellen. Nicht nur, dass in allen Fällen der letzten Jahre mit Einsatz von Schusswaffen, bis auf einen, der auf Behördenversagen zurückzuführen ist, illegale Waffen zum Einsatz gekommen sind. Es gibt auch die einschlägigen Strafnormen zu Mord, Totschlag und Körperverletzung.
Und ganz bestimmt nicht werden sich Einzeltäter, egal ob mit Stich- oder Schusswaffen, von derartigen Regelungen abschrecken lassen. Denn das hat schon in der Vergangenheit nicht dazu geführt, dass keine entsprechenden Verbrechen begangen wurden. Hier werden wieder Placebos verteilt, um der Öffentlichkeit zu suggerieren, man tue etwas. Nur, dass es leider nichts Sinnvolles ist."
Quellen:
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