Marburger Bund - Bundesverband
"Tarifautonomie und Streikrecht sind unteilbar" - Marburger Bund kritisiert BDA/SPD-Initiative zur Tarifeinheit
Berlin (ots)
Im Bündnis mit den Arbeitgeberverbänden hat sich der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Frank-Walter Steinmeier offen für einen gesetzlichen Zwang zur Tarifeinheit im Betrieb und eine Einschränkung des Streikrechts ausgesprochen. Damit vollzieht Steinmeier eine 180-Grad-Wendung: "Es ist noch nicht lange her, da hat Herr Steinmeier als Vertreter der Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gesehen. Wir haben den Eindruck, dass jetzt mutwillig eine andere Faktenlage konstruiert wird, um damit Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit zu legitimieren", kritisierte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.
Auf eine Anfrage der FDP zum "Arbeitskampfrecht in Deutschland" erklärte die Bundesregierung am 16. Juli 2008 (Bundestags-Drucksache 16/10003) unter der Federführung des damaligen Bundesarbeitsministers Scholz (SPD), dass die von CDU/CSU und SPD geführte Regierung gesetzgeberische Eingriffe in das Arbeitskampfrecht mit Verweis auf das bewährte Richterrecht ablehne. Streiks von sogenannten Spartengewerkschaften für eigene Tarifverträge seien nicht per se unverhältnismäßig. Auf die Frage, ob Arbeitskämpfe von Spartengewerkschaften die Tarifautonomie gefährdeten, antwortete die Bundesregierung: "Die Koalitionsfreiheit ist für jedermann gewährleistet, also auch für einzelne gewerkschaftlich organisierte Personengruppen oder Spartengewerkschaften. Von der Tarifautonomie machen sie durch entsprechende koalitionsmäßige Betätigung Gebrauch."
Diese grundgesetzlich garantierten Rechte aller Arbeitnehmer in Deutschland scheinen bei der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Blickfeld zu geraten. "Herr Steinmeier unterliegt einem grundlegenden Irrtum, wenn er die 'Aufsplitterung der Tarifeinheit' beklagt. Nicht die durch eine Einheitsgewerkschaft abgesicherte Tarifeinheit ist der grundgesetzlich vorgesehene Normalfall, sondern die Tarifpluralität, wie sie im Grundrecht der Koalitionsfreiheit verankert ist. Tarifautonomie und Streikrecht sind unteilbar und keine Privilegien, die nach wirtschaftlicher Großwetterlage und Gutdünken der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verliehen werden", stellte Ehl klar.
"Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seine anfängliche Unterstützung der BDA-Tarifeinheitsinitiative auf Druck der Basis zurückziehen müssen. Vielen Mitgliedern in DGB-Gewerkschaften ist schon längst bewusst, dass die mit der gesetzlichen Tarifeinheit verbundene Zustimmung zu einem partiellen Streikverbot ein Sündenfall ohnegleichen wäre und weitere Eingriffe in das Arbeitskampfrecht nach sich ziehen könnte. Herr Steinmeier täte gut daran, dem Beispiel des DGB zu folgen und Abstand von den grundgesetzwidrigen Forderungen der Arbeitgeberverbände nach Aushöhlung der Koalitionsfreiheit und Einschränkung des Streikrechts zu nehmen", sagte Ehl.
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